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BGH: Wie weit reicht Gewährleistungsausschluss beim Oldtimer-Kauf?

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Frage, wie weit ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss beim Kauf eines Oldtimers reicht. Konkret geht es in der Verhandlung darum, ob der Verkäufer eines rund 40 Jahre alten Autos für Reparaturkosten aufgrund einer defekten Klimaanlage aufkommen muss. In der Verkaufsanzeige hieß es dem Gericht zufolge: "Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung".

Da die Klimaanlage entgegen dieser Angabe defekt war, verlangt der Käufer vom Verkäufer die Kosten für die Reparatur zurück. Mit seiner Klage hatte er in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Denn nach Auffassung des Landgerichts Limburg steht dem Anspruch auf Schadenersatz der vereinbarte Gewährleistungsausschluss zwischen den beiden Parteien entgegen - der auch Mängel an der Klimaanlage einschließt.

Zwar gelte der Gewährleistungsausschluss nach einer früheren Rechtsprechung des BGH von 2006 nicht für das Fehlen einer "vereinbarten Beschaffenheit" - wie eine einwandfrei funktionierende Klimaanlage. Doch bei einem so alten Fahrzeug müsse damit gerechnet werden, dass Instandsetzungsbedarf auftritt, argumentierte das Landgericht. Der Kläger habe nicht erwarten dürfen, dass eine schon lange über ihre Lebenserwartung hinaus betriebene Klimaanlage weiter funktionieren werde. Nun soll das höchste deutsche Zivilgericht entscheiden. Ob am Mittwoch ein Urteil fällt, ist unklar.

Der Ausgang in dem Verfahren könnte über den Oldtimer-Markt hinaus Wellen schlagen. So könnte das Urteil nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Oldtimer-Rechtsexperte Michael Eckert auch allgemein Auswirkungen auf den Privatverkauf gebrauchter Gegenstände wie Autos, Uhren oder Musikinstrumente haben.