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Äpfel, Nüsse & Co.: Ist Ernten auf öffentlichen Flächen erlaubt?

Obst, Nüsse, Pilze, Wildkräuter – im Herbst hat die Natur viele leckere Speisen zu bieten. Wer sich kostenlos eindecken möchte, sollte beim Sammeln und Pflücken einige Regeln beachten.

Vielerorts dürfen Äpfel derzeit kostenlos gepflückt werden. (Bild: Getty Images)
Vielerorts dürfen Äpfel derzeit kostenlos gepflückt werden. (Bild: Getty Images) (Mike Powles via Getty Images)

Herbstzeit ist Erntezeit – wer sich bei Spaziergängen durch Feld, Wald und Wiesen oder auf öffentlichen Flächen in der Stadt genau umschaut, kann viele Leckereien entdecken. Obst, Nüsse, Beeren, Pilze, Wildkräuter und vieles mehr sind im Angebot. Und die gute Nachricht gleich vorweg: All das gibt es kostenlos und Pflücken ist mit kleinen Einschränkungen erlaubt.

Viele Kommunen haben Ernteflächen

In vielen Kommunen gibt es ausgewiesen Flächen, auf denen Bürger ernten dürfen. In manchen Regionen werden dafür sogar extra Bäume und Sträucher gepflanzt. "Das freut nicht nur die Bewohner, sondern ist auch eine gute Marketingmaßnahme", so das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). So wirbt zum Beispiel die Stadt Troisdorf mit dem Slogan Zugreifen erwünscht – Ernten in der Stadt. In Kassel und Andernach gibt es die Projekte Essbare Stadt und die mundraub-Region Hasetal bekam für ihre Initiative sogar den Deutschen Tourismuspreis.

Handstraußregel beachten

Aber auch ohne offizielle Ankündigungen oder Kampagnen ist das Pflücken von wilden Pflanzen laut BZfE auf öffentlichen Flächen grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung sind allerdings zwei Regeln: Das Sammeln in Naturschutzgebieten ist tabu und ansonsten gilt die sogenannte Handstraußregel.

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Die ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und besagt, dass jeder "wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen" darf.

Geeignete Plätze finden

Wenn es gezielte Projekte gibt, weisen Städte und Gemeinden meist auf ihren Internetseiten darauf hin. Im Zweifel kann das örtliche Grünflächenamt Auskunft geben, welche Flächen beerntet werden dürfen.

Eine weitere Anlaufstelle ist die Internetplattform mundraub.org. Dort finden Interessierte auf einer interaktiven Karte deutschlandweit Sammelplätze.

Grundsätzlich nicht erlaubt ist es, sich einfach auf privaten Grundstücken zu bedienen. Das ist laut Gesetzgeber Diebstahl. Auch von Zweigen die über den Zaun hängen, darf nicht geerntet werden, so das BZfE. Ausnahme: Was nach außen auf den Boden gefallen ist, darf aufgesammelt werden.

Darauf sollte man beim Sammeln achten

Damit keine verunreinigten Lebensmittel auf dem heimischen Tisch landen, empfiehlt es sich, erst ab einer Höhe zu ernten, die Hunde beim Gassigehen nicht mehr erreichen. Auch Pflanzenschutzmittel könnten problematisch werden. Das BZfE rät, sich sicherheitshalber beim Grünflächenamt zu informieren, ob die auf Ernteflächen eingesetzt wurden.

Für Gebiete mit hohem Fuchsbandwurm-Infektionsrisiko gilt: Wer dort sammelt, sollte die Ernteprodukte vor dem Verzehr sehr gründlich waschen oder besser noch kochen.

Weitere Informationen zu den Themen Ernten auf öffentlichen Flächen und Nachhaltiger Konsum finden Sie hier beim Bundeszentrum für Ernährung.

Im Video: Fallobst - Welche Äpfel und Birnen sind eigentlich noch essbar?