Aldi verklagt: Discounter weist Grundpreise nicht ordentlich aus
Lebensmittelhändler müssen neben dem Verkaufspreis für fast alle Waren auch Grundpreise angeben. Bei Aldi hat die Verbraucherzentrale diesbezüglich zahlreiche Verstöße festgestellt und den Discounter nun verklagt.
Die Vorschriften für den Verkauf von Lebensmitteln sind streng. Das gilt auch für die Preisauszeichnungen der Produkte. Die Preisabgabenverordnung sieht vor, dass Händler für fast alle Lebensmittel nicht nur den Verkaufspreis, sondern auch den Grundpreis angeben müssen.
Der Grundpreis bezieht sich auf eine bestimmte Mengeneinheit wie etwa 1 Liter oder 1 Kilogramm und muss unabhängig von eventuellen Rabatten inklusive Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen angegeben werden. Die Auszeichnung mit Grundpreisen soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Nur wenige Produkte sind von dieser Verordnung ausgenommen.
Zahlreiche Verstöße festgestellt
Beim Discounter Aldi hat die Verbraucherzentrale Hamburg zahlreiche Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung festgestellt. "Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild", so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Schlampigkeit hat anscheinend System."
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Mehr als 100 Verstöße seien in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Aldi-Filialen festgestellt worden. Aufgrund der vielen Verstöße bei dem Discounter, zog die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Aldi nun vor Gericht. Konkret geht es dort um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zahlreiche Beispiele für fehlerhafte Preisauszeichnungen bei Aldi Nord zusammengetragen:
Die Verbraucherschützer haben den Discounter daraufhin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Da dieser sich geweigert habe und angesichts der vielen weiteren Verstöße, werde die Auseinandersetzung nun vor Gericht geklärt. "Mit unserer Klage wollen wir auch den vielen Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema Gehör verschaffen", erklären die Verbraucherschützer.
Grundpreise helfen Mogelpackungen zu erkennen
Allerdings sei davon auszugehen, dass andere Supermärkte bei der Angabe von Grundpreisen auch nicht sorgfältiger seien. Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen würden im Einzelhandel als Kavaliersdelikt gelten. Den Händlern sei bewusst, dass praktisch niemand die Vorschriften kontrolliere.
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Doch gerade vor dem Hintergrund von versteckten Preiserhöhungen, wenn Füllmengen reduziert werden oder Produkte in vielen unterschiedlichen Größen angeboten werden, sind Grundpreise wichtig, damit Verbraucher eine Orientierungsmöglichkeit haben.
Grundpreise oft schlecht lesbar
Verbraucherschützer kritisieren auch immer wieder die schlechte Lesbarkeit von Grundpreisen. "Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sieht eine Buchstabenhöhe von knapp 2 Millimetern vor, was in etwa einer Schriftgröße von ca. 5 bis 6 Punkt entspricht. Das ist sehr klein, vor allem wenn man eine Sehschwäche hat oder Waren aus dem untersten Regalfach kaufen will", so die Verbraucherzentrale. Doch die Forderung eine DIN-Norm für die Angaben einzuführen, sei leider gescheitert.
Helfen Sie mit!
Sie haben sich auch schon einmal über einen fehlenden oder schlecht lesbaren Grundpreis geärgert? Dann informieren Sie die Verbraucherzentrale Hamburg. Das geht ganz einfach über Missstand-melden-Formular. Die Verbraucherschützer sammeln Beschwerden und gehen gegebenenfalls gegen die Händler vor.
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