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Steuer 2013 – das ist neu und wichtig in den Formularen

Steuer 2013 – das ist neu und wichtig in den Formularen. (Bild: thinkstock)
Steuer 2013 – das ist neu und wichtig in den Formularen. (Bild: thinkstock)

Einmal im Jahr ist die Steuererklärung fällig. Und manchem fällt es schwer, sich durch die Formulare zu arbeiten, zumal sich jedes Jahr etwas ändert. Die Zeitschrift Finanztest erklärt aktuell, was neu und wichtig ist. Lesen Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Gute Nachrichten für die Steuererklärung 2013: Bestimmte, beim Finanzamt gespeicherte Daten und Belege, die Sie für Ihre Steuererklärung brauchen, sind nun über das Internet abrufbar. Das macht vieles einfacher. Wer sich mit seiner Identifikationsnummer auf www.elsteronline.de registriert, kann Daten wie zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von privaten und gesetzlichen Renten oder Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung online abrufen.

Dafür erhalten Sie zur Sicherheit eine elektronische Signatur als Basisvariante gratis auf den PC. Nach der Registrierung wird Ihnen per Post ein Abrufcode zugeschickt, den Sie eingeben müssen. Danach haben Sie Zugang.

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So lassen sich zum Beispiel die „Allgemeinen Angaben“ im Mantelbogen einfach elektronisch übertragen. Doch leider kann nicht alles auf diese Weise in die Erklärung angegeben werden. Das meiste muss weiterhin traditionell eingetragen werden, wie Finanztest berichtet.

Zusammenveranlagung
Alle, die gesetzlich ein Paar sind und unterschiedlich viel verdienen, können durch den Splittingtarif oft sehr viel Geld sparen. Neuerdings können sich Paare aber auch für die Einzelveranlagung entscheiden. Das könne sich zum Beispiel dann günstig auswirken, wenn ein Partner hohe Krankheitskosten, aber deutlich weniger Einkünfte als der andere habe; einer von beiden hohe Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld) erhalten hat oder nur einer der Partner in der Kirche ist, aber für den anderen Kirchgeld zahlt.
Tipp der Finanztester: Mit einem Steuerprogramm für PC lässt sich meist heraus finden, welche Veranlagungsart günstiger ist.

Bankverbindung
Für die Bankverbindung weist Finanztest darauf hin, dass in Zeile 25 nun künftig die neue weltweit gültige Kontonummer, die sogenannte IBAN, eingetragen werden muss, in Zeile 27 das Geldinstitut und in Zeile 28 der Kontoinhaber.

Anlagen
Früher wurde im Mantelbogen angekreuzt, welche Anlagen der Steuererklärung beigefügt werden. Das fällt nun weg, Steuerzahler müssen dafür Sorge tragen, dass nichts fehlt.

Lesen Sie auch: Steuer 2013 – mit diesen Tipps gibt es Geld zurück

Sonderausgaben
Vergessen Sie in keinem Fall, im Mantelbogen auf Seite zwei Ihre Sonderausgaben einzutragen. Denn da können Sie eine Menge sparen. Zu den Sonderausgaben zählen Unterhalt, Spenden und Kirchensteuer sowie Ausbildungskosten. Wer nichts einträgt, dem rechnet das Finanzamt pauschal nur 36 Euro pro Jahr an. Aber: Unterhalt berücksichtigt das Finanzamt bis zu 13805 Euro im Jahr, bei den Ausbildungskosten für das erste Studium oder die erste Berufsausbildung zählen Ausgaben bis 6000 Euro.

Extralasten
„Brisant sind die außergewöhnlichen Belastungen auf Seite 3 im Mantelbogen“, erklären die Experten von Finanztest. Wer finanzielle Belastungen durch Krankheiten und Pflegekosten habe, solle die im Mantelbogen auch eintragen, obwohl er dadurch erst einmal nicht sparen könne. Denn derzeit läuft ein Musterprozess am Bundesfinanzhof. Geht der zugunsten der Steuerzahler aus, gibt es nur für diejenigen Geld zurück, die die Kosten bereits angegeben hatten. Lehnt das Finanzamt ab, müssen Sie lediglich Einspruch einlegen, damit ruht das Verfahren bis zur Entscheidung der Richter.
Gleiches gilt für die gestrichenen Belastungen der Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidungen und die Aufhebungen gesetzlicher Lebenspartnerschaften.

Für Unterhalt an Angehörige oder Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht, sind dieses Mal 8130 Euro anrechenbar. Für die Pflege von hilflosen Angehörigen steht Steuerzahlern ein Pauschbetrag von 924 Euro zu. Und schließlich können noch Dienstleistungen im Haushalt – dazu zählen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu einem Betrag von 6000 Euro geltend gemacht werden.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Steuererklärung 2013 – Neues in den Formularen“ finden Sie hier (kostenpflichtig).