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Steuer 2013 – mit diesen Tipps gibt es Geld zurück

Steuer 2013 – mit diesen Tipps gibt es Geld zurück. (Bild: thinkstock)
Steuer 2013 – mit diesen Tipps gibt es Geld zurück. (Bild: thinkstock)

2013 ist vorbei – da ist es Zeit für die Steuererklärung. Finanztest hat in der aktuellen Ausgabe jede Menge Spartipps für die Steuerzahler parat und rät vor allem dringend dazu, auch strittige Posten anzugeben. Die wichtigsten Tipps aus der aktuellen Ausgabe hat Yahoo! Finanzen hier für Sie zusammengestellt.

Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich. Im Schnitt haben Arbeitnehmer zuletzt rund 900 Euro vom Finanzamt zurück bekommen, wie Finanztest in der aktuellen Ausgabe berichtet. Vor dem Bundesfinanzhof wird derzeit um viele Steuerfragen gestritten. Strittige Posten sollten Steuerzahler in ihrer Erklärung in jedem Fall mit angeben. Denn fallen die Entscheidungen beim Bundesfinanzhof zugunsten der Kläger aus, gibt es für alle etwas zurück, die den entsprechenden Posten angegeben haben.

Versicherungen
Das betrifft zum Beispiel den Bereich Versicherungen. Die Finanztester raten, möglichst viele Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend zu machen. Das gilt etwa für die Altersvorsorge. Beiträge für die Rentenversicherung, für Vorsorgewerke, Rürup- und Riesterverträge kann jeder absetzen, ebenso für die Krankenversicherung.

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Änderungen zugunsten der Steuerzahler könnten sich in folgenden Bereichen ergeben: Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen – ebenso für alle Versicherungen, die den Gesundheitsbereich betreffen. Gestritten wird vorm Bundesfinanzhof aktuell um Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen sowie Unfallpolicen.

„Auf gar keinen Fall in der Jahreserklärung weglassen sollten Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten und Unterhalt“, erklärt Finanztest in der aktuellen Ausgabe. Auch Sonderausgaben, wie Unterhalt, Spenden und Kirchensteuer gehören unbedingt in die Steuererklärung, denn die bringen laut den Experten besonders viel – ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt pauschal nur 36 Euro.

Wer als Eigenheimbesitzer oder Mieter in 2013 Kosten für Helfer im Haushalt oder Garten hatte, kann die bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro geltend machen. Ausgaben für Handwerker zählen bis zu einer Höhe von 6000 Euro.

Werbungskosten
Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr mehr als 1000 Euro für ihren Beruf ausgegeben haben, bekommen ebenfalls mehr vom Finanzamt zurück. Dazu zählen Aufwendungen für: Arbeitsweg, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung am Arbeitsort, Arbeitszimmer, Berufskleidung, Bewerbungskosten, Bewirtung, Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel, wie etwa Schulungsmaterial sowie Computer, Software oder auch Büromöbel für das Arbeitszimmer.

Nutzung beachten
Damit das Finanzamt Kosten für Arbeitsmittel voll anerkennt, müssen sie zu 90 Prozent beruflich genutzt werden. „Für Geräte wie Computer dürfen Arbeitnehmer aber auch pauschal 50 Prozent der Kosten absetzen, wenn sie die berufliche Nutzung schlüssig begründen. Wollen Sie mehr abrechnen, klappt das zum Beispiel mit einer Art Fahrtenbuch, in dem Sie notieren, wann, wie lange und warum sie am Computer gesessen haben – am besten mit Datum und Uhrzeit“, so die Experten von Finanztest.

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Steuertipps für Paare
Paare die unterschiedlich viel verdienen, sind meist am besten bedient, wenn Sie im Mantelbogen zur Steuererklärung in Zeile 24 die gemeinsame Veranlagung ankreuzen, heißt es weiter im Bericht von Finanztest. Verdienen beide gleich viel, bringt das dagegen nichts, denn beim Splittingtarif zählt vom gemeinsamen Einkommen nur die Hälfte, die dann als Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer dient. Der Splittingtarif kann übrigens auch dann gewählt werden, wenn ein Paar erst im vergangenen Jahr geheiratet hat.

Für die Steuererklärung 2013 kommt für Paare auch zum ersten Mal die Einzelveranlagung infrage. Laut Finanztest kann sich die lohnen, wenn einer der Partner Arbeitnehmer und der andere Rentner, Pensionär oder Selbstständiger ist.

Die Finanztester raten: „Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft? Dann prüfen Sie, ob die neue Einzelveranlagung oder die klassische Zusammenveranlagung für Sie günstiger ist. Im Zweifel sollten Sie vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein berechnen lassen, welche Veranlagungsart in Ihrem Fall die günstigste ist.“

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Steuererklärung 2013“ finden Sie hier (kostenpflichtig).