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Zögerliche Ticketerstattung: Luftfahrt-Bundesamt verhängt 21 Bußgelder gegen Airlines

Der Ärger um verspätete Ticketerstattungen hat für die Airlines ein Nachspiel. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat inzwischen etliche Bußgelder verhängt.

Weil der Flugverkehr in der Coronakrise nahezu komplett zusammenbrach, sind viele Airlines in Geldnot geraten. Foto: dpa
Weil der Flugverkehr in der Coronakrise nahezu komplett zusammenbrach, sind viele Airlines in Geldnot geraten. Foto: dpa

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in 21 Fällen gegen Fluggesellschaften Bußgelder verhängt, die Ticketkosten von Corona-bedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückbezahlt haben. Das teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des Handelsblatts mit. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden durch das LBA keine Bußgelder verhängt. In Deutschland ist das LBA die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte von Fluggästen.

Details zur Höhe der Geldstrafen für die betroffenen Airlines nannte der Sprecher nicht. „Wir können keine nähere Angabe zur Bußgeldhöhe machen, da die im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu beachtenden Rechte der jeweils Betroffenen dies nicht zulassen“, sagte er. Die Entscheidung über die Bußgeldhöhe werde „im jeweiligen Einzelfall, unter Berücksichtigung der Schwere und Häufigkeit des festgestellten Verstoßes, getroffen“.

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Eigentlich müssen Fluggesellschaften das Geld für ausgefallene Flüge innerhalb von sieben Tagen erstatten. Weil der Flugverkehr in der Coronakrise jedoch nahezu komplett zusammenbrach, gerieten viele Airlines in Geldnot. Kurzarbeit verzögerte zudem die Bearbeitung der Beschwerdeflut.

Die FDP begrüßte das Vorgehen des Luftfahrtbundesamts. Ein Bußgeld bringe dem Verbraucher zwar die geplatzte Reise nicht zurück. „Zu den guten Dingen in diesem schwierigen Jahr zählt aber, dass wir sagen können: Bei uns gilt das Recht“, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Liberalen im Bundestag, Katharina Willkomm, dem Handelsblatt.

Die Bußgeldverfahren wie die zahlreichen Klagen und Schlichtungsverfahren trügen zudem dazu bei, „dass die Fluggesellschaften bei der nächsten vergleichbaren Situation die Sieben-Tage-Frist wieder einhalten und nicht auf Zeit spielen.“

Vor allem Lufthansa in der Kritik

Vor allem die vom Staat gestützte Lufthansa stand zuletzt in der Kritik, weil die Airline automatisierte Erstattungssysteme abgeschaltet hatte. Seit September sei die automatische Erstattungsmöglichkeit von in Reisebüros gebuchten Tickets wieder in Betrieb, sagte eine Unternehmenssprecherin dem Handelsblatt. Kunden, die direkt bei der Lufthansa gebucht hätten, müssten für eine Ticketerstattung ein Onlineformular ausfüllen.

Im laufenden Jahr hat die Lufthansa nach eigenen Angaben konzernweit Tickets in einem Gesamtwert von mehr als 3,3 Milliarden Euro an insgesamt über 7,6 Millionen Kunden zurückbezahlt (Stand: 19.10.2020). Offen sind jedoch immer noch rund 600.000 Vorgänge.

Verbraucherschützer sehen das kritisch. Die Steuerzahler hätten die deutsche Airline mit Milliarden Euro gerettet. „Ein fairer Umgang mit den Kunden muss deshalb Vorrang haben“, sagte die Mobilitätsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Marion Jungbluth, dem Handelsblatt.

Jungbluth fürchtet angesichts der verschärften Corona-Lage neue Belastungen für Reisende. „Es drohen wegen des November-Lockdowns weitere Flugausfälle“, sagte sie. „Diesmal darf es keine Ausrede geben, und die vorausgeleisteten Kundengelder müssen innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen wieder auf dem Konto der Verbraucher sein“, fügte die VZBV-Expertin mit Blick auf die zuletzt zögerliche Erstattungspraxis vieler Airlines hinzu.

Tausende Beschwerden in Corona-Zeit

Das Luftfahrt-Bundesamt ging deshalb zuletzt verstärkt gegen Fluggesellschaften vor. Ein Sprecher der Behörde sagte dem Handelsblatt, nach Beschwerden, bei denen es um die Erstattung von Ticketkosten im Zusammenhang mit pandemiebedingten Flugannullierungen ging, seien bislang 292 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Anfang August waren es noch 174 Verfahren.

Angesichts Tausender gestrichener Flüge und geplatzter Reisen infolge der Coronakrise registrierte das LBA zudem eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Airlines. Die Behörde bearbeitet derzeit 2161 Beschwerden, die im Zeitraum vom 17. März bis 30. September 2020 wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung von Flügen eingegangen sind.

Von diesen Beschwerden betreffen nach Angaben des Behördensprechers 1701 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen.

Viele Beschwerden über Airlines registriert auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). „Die Verbraucher haben sich infolge der Corona-Pandemie so oft wie noch nie zuvor mit ihrem Problem an uns gewandt“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem Handelsblatt. Demnach summierte sich in diesem Jahr die Zahl der Beschwerden bei der SÖP zu Flügen bis Ende September auf mehr als 28.000. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um rund 70 Prozent.

Zu Bahntickets gingen bis Ende September 2020 mehr als 4000 Beschwerden ein. Hier war der prozentuale Anstieg etwas geringer. Zum Jahresende könnten es nach Schätzungen der SÖP insgesamt 40.000 Beschwerden sein, 2019 waren es rund 26.000.