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Rentensplitting statt Witwenrente: Chefin der Wirtschaftsweisen fordert Renten-Reform

Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Witwer und Witwen beziehen bisweilen hohe Renten, ohne jemals eingezahlt zu haben. Damit soll nun Schluss sein, sagt die Ökonomin Monika Schnitzer – und plädiert für eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer derzeitigen Form.

"Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf einer Podiumsdiskussion des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), über die der "Spiegel" berichtet hat. "Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen."

Schnitzer betont, die Witwenrente nicht generell abschaffen, sondern reformieren zu wollen. Deswegen plädiert sie dafür, die seit 2002 bestehende Möglichkeit des Rentensplittings verpflichtend zu machen. Das Rentensplitting basiert auf dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft in einer Ehe: Sämtliche Rentenansprüche, die von einem oder beiden Partnern während einer Ehe erworben werden, werden zur Hälfte aufgeteilt. Wenn ein Partner stirbt, bleibt dem Hinterbliebenen dann diese Hälfte sowie die vor der Ehe erworbenen eigenen Rentenansprüche.

Schnitzer plädiert für lange Übergangsfristen bei einem Aus der Witwenrente

Die aktuelle Regelung der Witwenrente sieht hingegen vor, dass Hinterbliebene mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners erhalten – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dazu kommen Kinderzuschläge von mehr als 70 Euro für das erste und mehr als 35 Euro für jedes weitere Kind.

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Die Regelung widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemäßen, zitiert der "Spiegel" Schnitzer. Die Reform solle allerdings nicht die aktuellen Beziehenden von Witwenrenten treffen und lange Übergangsfristen beinhalten. So könnten Betroffene ihre Lebensplanungen anpassen.

UT