Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.315,15
    +229,35 (+0,60%)
     
  • Gold

    2.348,30
    +5,80 (+0,25%)
     
  • EUR/USD

    1,0697
    -0,0036 (-0,33%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.813,02
    -578,43 (-0,96%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.328,71
    -67,83 (-4,86%)
     
  • Öl (Brent)

    83,83
    +0,26 (+0,31%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.970,46
    +358,70 (+2,30%)
     

WDH: Slowenien revidiert Covid-Einreiseregeln für Transitreisende

(Durchgängig aktualisiert: Die slowenische Regierung hat die ab Donnerstag geltenden Regeln kurzfristig noch einmal geändert.)

LJUBLJANA (dpa-AFX) - Die Regierung in Slowenien hat ihre wegen der Corona-Pandemie verschärften Einreisebedingungen revidiert, so dass Transitreisende weiterhin ohne Einschränkungen innerhalb von zwölf Stunden durch das Land fahren können. Ab diesem Donnerstag (15. Juli) müssen Reisende nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren, Lastwagenfahrer, Landwirte mit grenzüberschreitenden Flächen sowie Transitreisende. Dies teilte die Regierung am Mittwoch auf ihrer Webseite mit.

In der ursprünglichen, in der Vorwoche erlassenen Verordnung hatte noch gestanden, dass Durchreisende und Lastwagenfahrer von der Nachweispflicht nicht ausgenommen würden. Slowenien ist ein wichtiges Transitland für deutsche Urlauber, die mit dem Auto oder mit dem Zug nach Kroatien fahren. In ihrer Sitzung am Mittwoch entband die Regierung die Transitreisenden und Lastwagenfahrer von der Verpflichtung, den Nachweis zu erbringen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Die Durchreise muss bei der Grenzkontrolle gegebenenfalls glaubhaft gemacht werden. Die Regelung gilt in dieser Form bis zum 15. August. Bis zum Donnerstag konnten Reisende, die aus Ländern der sogenannten "Grünen Liste" kamen, darunter Deutschland, ohne Einschränkungen nach Slowenien reisen.