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Warnstreiks in Kitas: Welche Rechte haben berufstätige Eltern?

Wenn die Tagesbetreuung fürs Kind fehlt, stehen berufstätige Eltern vor Herausforderungen. Um die Situation zu stemmen, sind sie oft auf das Entgegenkommen ihrer Arbeitgeber angewiesen. Welche Rechte haben Eltern in Bezug auf ihren eigenen Ausfall im Job?

Vater im Homeoffice mit Kind auf den Schultern
Wer während der Pandemie im Homeoffice arbeitete, konnte sich an die Nebenbei-Betreuung der Kinder schon gewöhnen. Sich damit abzufinden, ist jedoch für viele Eltern keine Option. (Bild: Getty Images) (MoMo Productions via Getty Images)

Es sind keine guten Zeiten für berufstätige Eltern – besonders, wenn nicht nur ein, sondern gleich beide Elternteile arbeiten. Denn kaum ist die aktuelle Covid-Welle vorbei, die den Kindergartenbetrieb lahmgelegt hat, schließt die Kita schon wieder: wegen Warnstreik. Was Eltern jetzt wissen müssen.

Spontane Kinderbetreuung zu Hause: Dürfen Eltern wegen eines Kita-Streiks im Job fehlen?

Die wichtigste Frage zuerst – auf die der Arbeitgeberverband Verdi leider schwammig mit "Hierzu gibt es kein klares JA oder NEIN" antwortet. Zwar folge aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den*die Arbeitnehmer*in freistellen muss, wenn sich kurzfristig keine Ersatzbetreuung finden lässt. Allerdings stehen die Eltern in der Pflicht, vorher sämtliche Optionen der alternativen Kinderbetreuung anzufragen – von der Großmutter bis zum Babysitter über Freunde. "Findet sich trotz aller Mühe keine andere Betreuung, dürfen Arbeitnehmer/innen bei einem Warnstreik oder einem unvorhersehbaren Streiktag von der Arbeit fernbleiben."

Bekomme ich meinen Lohn weiter, wenn ich wegen Kitastreik nicht arbeiten kann?

"Eltern haben nur dann das Recht auf eine Entgeltfortzahlung, wenn der Streik kurzfristig angekündigt wurde", wird Peter F. Betz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Bericht der Augsburger Allgemeinen zitiert. Kurzfristig bedeutet demnach in der Regel, wenn die Ankündigung in den 24 Stunden vor der Kita-Schließung oder bei einem Streik am Montag über das Wochenende erfolgt ist.

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Ein wichtiger Punkt ist jedoch nicht oder nur schwammig geregelt: die Dauer des Fernbleibens. Im entsprechenden § 616 BGB ist von einer "verhältnismäßig nicht erhebliche[n] Zeit" die Rede. Wie lange das ist? Expert*innen aus dem Arbeitsrecht halten zwei bis drei Tage für angemessen – es empfiehlt sich jedoch, sich hierzu mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Hintergrund: Massive Warnstreiks in Kitas - Verdi droht mit Eskalation

Darf ich mein Kind zur Arbeit mitnehmen, wenn ich keine Betreuungsmöglichkeit finde?

Ein Recht darauf, das Kind zur Arbeit mitzunehmen, gibt es nicht. Auch hier gilt die konstruktive und rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem*der Vorgesetzten. Die Vorzeichen stehen besser, wenn es sich bei der elterlichen Tätigkeit um einen Bürojob handelt, das Kind durch die Tätigkeit nicht gefährdet ist und auch keine Kollegen durch seine Anwesenheit gestört werden.

Wenn die Kitas wegen Streik geschlossen bleiben, stellt das Eltern vor Probleme. (Bild: Getty Images)
Wenn die Kitas wegen Streik geschlossen bleiben, stellt das Eltern vor Probleme. (Bild: Getty Images) (dpa/picture alliance via Getty I)

Muss ich für die Kinderbetreuung wegen des Kita-Streiks Urlaub nehmen?

Grundsätzlich müssen Eltern, die aufgrund der Kita-Bestreikung nicht oder nur verspätet arbeitet können, den*die Vorgesetzten so früh wie möglich, in jedem Fall aber rechtzeitig davon in Kenntnis setzen. Wurde der Streik lange vorher angekündigt, ist den Eltern zuzumuten, sich vorher um eine Ersatzbetreuung bemühen. Falls der Jahresurlaub noch nicht verbraucht ist, kann der*die Vorgesetzte dem*der Angestellten dann auch zumuten, für die Streikzeit einen oder mehrere Tage Urlaub zu nehmen.

Auch hier gilt es jedoch, mit Vorgesetzten konstruktiv zu kommunizieren – schließlich muss auch spontaner Urlaub genehmigt werden. Verdi fügt hinzu: "Ob der Urlaubstag bezahlt oder unbezahlt gewährt wird, ist ebenfalls oft eine Frage der Absprache oder des Arbeitsvertrages. Eine andere Lösung wäre auch, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber Überstunden abzufeiern, ein positives Arbeitszeitkonto zu reduzieren oder Minusstunden aufzubauen."

Abmahnung oder Kündigung wegen Abwesenheit durch Kita-Streik: Was kann mir passieren?

Kann die*der Arbeitnehmende nachweisen, dass trotz aller Bemühungen keine andere Kinderbetreuung gefunden wurde, führt eine Abwesenheit von der Arbeit im Normalfall nicht zu einer rechtswirksamen Abmahnung oder Kündigung. Wie so oft ist hier umsichtige Kommunikation nötig: Unentschuldigtes Fehlen oder Fernbleiben, obwohl der "Streik-Urlaub" aus betrieblich veranlassten Gründen nicht genehmigt wurde, sind jedem Arbeitgeber zu Recht ein Dorn im Auge.

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Wichtig: Wer sich wegen eines Streiks beim Arbeitgeber meldet, sollte dies auch per E-Mail tun statt nur per Telefon – um im Fall des Falles einen Beweis vorlegen zu können.

Wie kann ich einem Streit mit dem Arbeitgeber vorbeugen?

Auch hier lautet die Lösung: reden, reden, reden. Erste Erfahrungswerte, wie der Arbeitgeber auf derlei Sonderfälle reagiert, haben die meisten Eltern zwar schon, dennoch lohnt es sich, vorab mit der HR-Abteilung kurzzuschließen, wie betriebsintern mit derlei Vorkommnissen gehandhabt wird.

Kann ich das Betreuungsgeld während des Streiks von der Kita zurückverlangen oder Babysitterkosten weiterleiten?

Nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gibt es ein Grundrecht auf Streik, außerdem handelt es sich bei einem Streik um höhere Gewalt für den Kitabetreiber. "Wird die Krippe, die Kita oder der Hort bestreikt, so haben Eltern keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Betreuungskosten. Eventuell entstehende Betreuungskosten durch eine Tagesmutter oder einen Babysitter müssen die Eltern zudem selbst tragen", heißt es hierzu auf Anwalt.de.

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