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Während der Fußball-EM im Nationaltrikot zur Arbeit? Wann euch dafür sogar gekündigt werden kann, erklärt ein Anwalt

Sie wollen während der Fußball-EM im Nationaltrikot zur Arbeit gehen? Dafür können Sie sogar gekündigt werden, wenn Ihr Arbeitgeber es nicht erlaubt. (Bild: Getty Images / Hispanolistic / picture alliance / Pressefoto Rudel | Robin Rudel)
Sie wollen während der Fußball-EM im Nationaltrikot zur Arbeit gehen? Dafür können Sie sogar gekündigt werden, wenn Ihr Arbeitgeber es nicht erlaubt. (Bild: Getty Images / Hispanolistic / picture alliance / Pressefoto Rudel | Robin Rudel)

In einem Tag ist es endlich so weit: Die Fußball-Europameisterschaft beginnt - und diesmal sogar im eigenen Land, in Deutschland. Die Euphorie ist also groß. Aber es stellt sich die Frage, ob Sie während der EM auch am Arbeitsplatz das Trikot Ihrer Mannschaft tragen dürfen und woran Sie sich während des vierwöchigen Turniers halten müssen. Denn auch wenn die eigene Mannschaft gewinnt, muss man sich natürlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.

Wir haben den Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Michels gefragt, was während der Fußball-EM, aber auch ganz allgemein am Arbeitsplatz erlaubt ist und welche Vorgaben der Arbeitgeber machen darf.

Darf der Arbeitgeber über die Kleidung am Arbeitsplatz entscheiden?

"Ja, der Arbeitgeber kann Anordnungen hinsichtlich der Kleidung und des äußeren Erscheinungsbilds des Arbeitnehmers erteilen", sagt Michels.

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Allerdings gibt es hier Grenzen. Am Arbeitsplatz zählt nämlich nicht nur, was der Arbeitgeber möchte und was er vielleicht durch sein Weisungsrecht vorgeben will, sondern auch die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers spielen eine Rolle.

Außerdem müssen Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das Arbeitsgericht Köln urteilte am 05.04.2011, Az.: 12 Ca 8659/10 beispielsweise, dass es unzulässig ist, nur männliche Piloten dazu verpflichten, eine sogenannte Cockpit-Mütze zu tragen. Weiblichen Piloten war es nämlich bei der Fluggesellschaft freigestellt, ob sie die Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich tragen oder nicht. Weil sich ein männlicher Pilot weigerte, die Mütze zu tragen, wurde eine Personalnotiz in seiner Akte vermerkt. Das sei eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts musste diese Personalnotiz daher wieder entfernt werden.

Entscheidende Frage: Direktionsrecht vs. Persönlichkeitsrecht

Direktionsrecht des Arbeitgebers und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter müssen also gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn der Arbeitgeber ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat, darf er entscheiden, was seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit tragen.

"Gibt es in Bezug auf die Tätigkeit bestimmte Hygienevorschriften oder Vorgaben zur Arbeitssicherheit, kann man von einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers ausgehen", sagt der Anwalt. Das würde bedeuten, dass er unter anderem Vorgaben zur Kleidung machen darf.

Aber auch ohne gesetzliche Vorschriften kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben, dass seine Beschäftigten bestimmte Kleidung am Arbeitsplatz tragen. "Hat der Mitarbeiter Kontakt zu Kunden oder legt der Arbeitgeber Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild, können das Gründe sein, die eine Kleiderordnung am Arbeitsplatz rechtfertigen", sagt der Anwalt.

Das berechtigte Interesse hat jedoch Grenzen. Juristen sprechen davon, dass es verhältnismäßig sein muss. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Mitarbeitenden, die zum Beispiel im Lager arbeiten und daher keinen Kontakt zu Kunden haben, nur selten Vorschriften machen kann, was sie anziehen dürfen – sofern es keine arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften (oder vergleichbare) gibt.

Das heißt eben auch, dass der Arbeitgeber diesen Beschäftigten nicht vorschreiben darf, was sie nicht tragen dürfen. Mitarbeitern, die im Lager oder vergleichbaren Positionen arbeiten, kann der Arbeitgeber in der Regel nicht verbieten, im Nationaltrikot zur Arbeit zu erscheinen.

Spezielle Regelungen während der EM?

Will der Arbeitgeber nun aber unbedingt dafür sorgen, dass seine Beschäftigten während der EM nicht im Trikot ihrer Nationalmannschaft zur Arbeit erscheinen, gibt es eine andere Möglichkeit: "Eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber könnte zum Beispiel regeln, dass Mitarbeiter während der EM kein Trikot tragen dürfen", sagt der Anwalt.

Er macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Zwar gibt es keinen Unterschied in Bezug auf das Arbeitsrecht zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen, jedoch "können Beamte durchaus anderen Vorgaben unterliegen als Arbeitnehmer, was das Tragen eines Nationaltrikots während der Arbeitszeit anbelangt."

Vorsicht: Nationaltrikot verboten, Sie ziehen es aber trotzdem an

In der großen Freude über den Sieg Ihrer Mannschaft kommen Sie am nächsten Morgen mit dem Trikot zur Arbeit, obwohl es nicht erlaubt ist? Nicht gut, denn in diesem Fall drohen Ihnen ähnliche Konsequenzen wie in anderen Fällen, in denen Sie sich nicht an die Vorgaben Ihres Arbeitgebers halten. Und diese Konsequenzen können beachtlich sein: "Wenn das Verbot wirksam ist, können eine Abmahnung oder im Falle der Wiederholung sogar eine Kündigung drohen", sagt der Anwalt.

Was also tun? Wenn Sie sich vor derartigen Konsequenzen schützen möchten, rät der Anwalt dazu, eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen – am besten schriftlich.