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Bundesrichter kippen Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten

Das Bundesarbeitsgericht hat die Mützenpflicht für männliche Lufthansa-Piloten gekippt. Foto: Boris Roessler

In Erfurt haben Lufthansa-Piloten für Gleichberechtigung gestritten: Die Mützenpflicht nur für Männer benachteilige Piloten gegenüber ihren Kolleginnen im Cockpit, meinte ein Kläger. Nun hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Mützenpflicht für männliche Piloten der Lufthansa gekippt. Ein Flugzeugführer, der sich von der Vorschrift nur für Männer diskriminiert fühlt, bekam von den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt am Dienstag (30. September) Recht. Der Mann hatte geklagt, weil die blaue Cockpit-Mütze für Pilotinnen nur ein Uniform-Accessoire ist: Sie könnten die Mütze in der Öffentlichkeit tragen, müssten aber nicht. Für Piloten gehöre sie dagegen auf Flughäfen zur vollständigen Uniform.

Die Bundesrichter sahen in den Lufthansa-Argumenten für diese Regelung - Tradition und Damenfrisuren - keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen beim Tragen der Schirmmütze mit dem Lufthansa-Emblem. Sie verwiesen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Betriebsverfassungsrecht. Die Lufthansa hat nach Unternehmensangaben rund 5400 Piloten. Der Frauenanteil liege bei derzeit etwa sechs Prozent.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte dagegen der Lufthansa recht gegeben. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Pilot, der in München stationiert ist, machte Diskriminierung wegen seines Geschlechts geltend. Er arbeitet seit 2006 als Flugzeugführer für die Kranichlinie. Der Mann war wegen fehlender Pilotenmütze im Dezember 2009 von einem New-York-Flug abgezogen worden.

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Die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt sagte, «für eine personenbezogene Ungleichbehandlung muss es fundierte Sachgründe geben». Der Anwalt der Lufthansa verwies auf die Tradition bei Pilotenuniformen, zu der in der Außendarstellung die Kopfbedeckung gehöre, sowie auf die Besonderheiten von Damenfrisuren. Nicht nur Frauen mit Langhaarfrisur, sondern auch Männer mit Gel im Haar könnte das Aufsetzen der Cockpit-Mütze Probleme bereiten, erwiderte die Gerichtspräsidentin und Vorsitzende des Ersten Senats.

Zudem fragte Schmidt nach einer möglicherweise subtilen Benachteiligung der Pilotinnen. Wenn drei Flugzeugführer, darunter zwei Männer mit Mütze, auf einem Flughafen zusammenständen, «wen halte ich für den Piloten?». Der Anwalt des Klägers machte deutlich, dass nicht jede Ungleichbehandlung der Geschlechter eine Benachteiligung sei. «Bei der Pilotenmütze geht es aber um ein Kleidungsstück, das Männer und Frauen gleichermaßen tragen können.»

Hintergrund für den Rechtsstreit ist eine Betriebsvereinbarung «Dienstbekleidung» von 2004, die die Kleiderordnung bei der Fluggesellschaft regelt. Ein Versuch des Unternehmens, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa AG in Frankfurt.

Betriebsrat muss zustimmen

Spezielle T-Shirts oder Schirmmützen: Mancher Arbeitgeber schreibt Mitarbeitern genau vor, wie sie sich kleiden sollen. Stören sich Arbeitnehmer an der Anweisung, überprüfen sie am besten zunächst einmal, ob der Betriebsrat zugestimmt hat. Das rät Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ist das nicht Fall, müssen Beschäftigte den Anweisungen nicht Folge leisten.

Hat der Betriebsrat zugestimmt, wird es für Arbeitnehmer schwieriger, sich gegen Kleidervorschriften zur Wehr zu setzen. Dann müssen sie gegen die Anweisung notfalls vor Gericht ziehen. Hier komme es auf den Einzelfall an, erläutert Meier.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht (106 Gewerbeordnung). Das umfasst auch das Recht, dem Mitarbeiter bezüglich der Kleidung Vorschriften zu machen. Fühlt sich der Arbeitnehmer davon jedoch belastet und hat dafür einen guten Grund, etwa weil seine Religion gegen die Kleidung spricht, kann er möglicherweise für sich eine Ausnahme erstreiten.