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Vorsicht: Abzocke auf Supermarkt-Parkplätzen

Früher war das eigentlich nie ein Thema, doch mittlerweile überwachen immer mehr Supermärkte ihre Parkplätze. (Bild: ddp)
Früher war das eigentlich nie ein Thema, doch mittlerweile überwachen immer mehr Supermärkte ihre Parkplätze. (Bild: ddp)

Meistens dürfen Parkplätze vor Supermärkten gratis genutzt werden. Bekommt man trotzdem einmal ein Knöllchen, kann das allerdings teuer werden. Das ARD-Magazin “Vorsicht, Verbraucherfalle!“ ist dem auf den Grund gegangen und nennt die besten Tipps, um gegenzusteuern.

Wer vor einem Supermarkt oder Einkaufszentrum parkt, sollte vorher genau hinsehen, zu welchen Bedingungen er das tut. Dort ist die Parkdauer oft auf eine oder zwei Stunden beschränkt. Wer dann später dran ist oder gar keine Parkscheibe im Wagen hatte, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.

Immer mehr Supermärkte lassen ihre Parkplätze überwachen

Denn um zu verhindern, dass die kostenlosen Parkplätze stundenlang von Menschen besetzt werden, die in Wahrheit etwas ganz anderes machen, haben sich die Supermärkte etwas überlegt: Oft bezahlen sie externe Firmen dafür, dass deren Mitarbeiter die Parkplätze überwachen und Knöllchen an Dauerparker verteilen. Wie sehr diese privaten Überwachungsfirmen boomen, belegen Zahlen des Kraftfahrtbundesamts. Wurden 2010 noch 53.000 Halterauskünfte angefragt, waren es 2016 schon 260.000.

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Natürlich gibt es trotzdem Regeln, die auf solchen Parkplätzen eingehalten werden müssen. So muss schon bei der Einfahrt ein gut lesbares Schild darauf hinweisen, wie lange man unter welchen Bedingungen dort stehen darf und welche Strafen bei einem Verstoß drohen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene immer Widerspruch einlegen

Besonders ärgerlich kann der Umstand sein, dass die Höhe der Strafen bei privaten Unternehmen deutlich variieren und bis zu 30 Euro betragen können. Doch auch, wenn es hier anders als beim Falschparken im öffentlichen Bereich keinen festgelegten Bußgeldkatalog gibt: Zu hoch dürfen die Geldstrafen nicht ausfallen. Laut Juristen sollten die Strafen nicht mehr als das Doppelte dessen betragen, was ein normales Strafzettel wegen Falschparkens in der jeweiligen Stadt kosten würde.

Wer glaubt, dass er ein Knöllchen unberechtigterweise bekommen hat oder die Strafe zu hoch ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei eine gute Begründung. Wer auf einem Parkplatz aufgeschrieben wurde, bei dem das Hinweisschild zu klein oder versteckt angebracht ist, sollte das fotografieren. Und es hilft natürlich zu wissen, welches Bußgeld man auf einem öffentlichen Parkplatz bekommen hätte.

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Tatsächlich kommt es auch vor, dass vermeintliche Falschparker gleich Post von der Kontrollfirma oder sogar einem Inkassounternehmen bekommen – ohne, dass sie zuvor einen Zettel am Auto gehabt hätten. Werden dabei gleich zusätzliche Mahn- oder Verzugskosten aufgeführt, kann man auch dagegen mit einem Widerspruch vorgehen. In diesem Fall muss das betreffende Unternehmen beweisen, dass sie Kenntnis von dem Bußgeld hatten. Und das muss auch dann nicht der Fall sein, wenn der Kontrolleur einen entsprechenden Schrieb an einem Auto fotografiert hat. Bis zur Ankunft des Fahrers könnte ein solcher längst vom Wind weggeweht worden sein.

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