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Verkehrsprojekt: Gericht: Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben

Berlin. Die umstrittenen Pop-up-Radwege auf Berlins Straßen dürfen vorerst bleiben. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstagabend mit. Die vom Verwaltungsgericht im Eilverfahren getroffene Entscheidung, die Radwege abbauen zu müssen, hat das OVG demnach bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt.

Das Verwaltungsgericht hatte seine Beurteilung unter anderem darauf gestützt, dass die Begründungen der Anordnungen für die provisorischen Radstrecken nicht ausführlich genug gewesen seien. Die Senatsverkehrsverwaltung hatte gegen diesen Richterspruch beim OVG Beschwerde eingelegt.

Pop-up-Radwege in Berlin: OVG nennt nennt Richterentscheidung "fehlerhaft"

Zugleich reichte das Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) gemeinsam mit der Beschwerde detailliertere Dokumente wie Gefahrenprognosen und Unfallstatistiken nach, um die Notwendigkeit der Radwege zu begründen. Unter deren Berücksichtigung sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft“, teilte das OVG mit.

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Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftverkehr durch die Pop-up-Radwege erfolge angesichts der dargelegten konkreten Gefahrenlagen im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer, so die Richter.

„Wir begrüßen diese erste Entscheidung im Eilverfahren. Die Entscheidung zur Beschwerde steht aber noch aus, ebenso das Hauptsacheverfahren. Dies gilt es abzuwarten", sagte am Dienstagabend Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung.

Pop-up-Radwege in B...

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