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Verbraucherzentrale fordert frühere Entschädigung bei Zugverspätungen

BERLIN (dpa-AFX) -Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) fordert kundenfreundlichere Entschädigungsregeln bei Zugverspätungen. "Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde", sagte VZBV-Chefin Ramona Pop dem "Handelsblatt" (Donnerstag). "Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird." Bislang erstatten die Bahn sowie ihre Wettbewerber im Personenverkehr ab 60 Minuten Verspätung ein Viertel des Ticket-Kaufpreises zurück, ab zwei Stunden die Hälfte.

Diese Regelung haben sich nicht die Unternehmen ausgedacht, sondern sie beruht auf einer EU-Verordnung. Aus Sicht der Verbraucherzentrale haben die Mitgliedstaaten beim Thema Entschädigungen aber einen Spielraum. "Obwohl durch die Verordnung ab 2023 viele Aspekte europaweit geregelt werden, gibt es bei einigen Punkten die Möglichkeit, national nachzuschärfen", teilte eine VZBV-Sprecherin auf Anfrage am Donnerstag mit.

Die Forderungen des Verbands richten sich deshalb an die Bundesregierung. Die Verbraucherschützer schlagen "bei einer Verspätung ab 30 und unter 60 Minuten einen Anspruch auf einen 10-Euro-Gutschein vor, unabhängig von der Höhe des Ticketpreises". "Das würde einen starken Anreiz für die Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen, pünktlicher zu sein und trägt gleichzeitig zur Kundenzufriedenheit bei." Zwar habe das Bundesverkehrsministerium das Thema auf dem Schirm, teilte der VZBV mit. Einen konkreten Vorschlag gebe es aber noch nicht.