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Verbraucher dürfen Himmelslaternen nur kaufen - nicht zünden

Himmelslaternen sehen schön aus: Doch es ist verboten, sie zu zünden - außer es besteht eine behördlich genehmigte Ausnahme.
Himmelslaternen sehen schön aus: Doch es ist verboten, sie zu zünden - außer es besteht eine behördlich genehmigte Ausnahme.

Manchmal ist die Rechtslage widersprüchlich. So dürfen Kunden bestimmte Produkte zwar kaufen, aber in Deutschland nicht benutzen. Auf Händlerangaben darf man sich dabei nicht immer verlassen.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Sie fliegen mit hell leuchtender Flamme am Himmel: Doch obwohl man Himmelslaternen in Deutschland kaufen kann - zünden darf man sie nicht. Das Verbot gilt bundesweit.

Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen und nach behördlicher Genehmigung möglich. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Auf solch eine widersprüchliche Rechtslage müssen Händler nach Ansicht der Verbraucherschützer hinweisen. Sowohl in Geschäften, als auch in Onlineshops. Kunden müssten über Risiken, Eigenschaften und Nutzungsbedingungen eines Produkts informiert werden.

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Die Verbraucherschützer hatten mehrere Online-Händler abgemahnt, die dieser Pflicht nicht nachkamen. Die meisten Firmen zeigten sich laut Verbraucherzentrale einsichtig und gaben eine Unterlassungserklärung ab. Ein Unternehmen stellte nach eigenen Angaben den Verkauf der Lampions aus Papier ein.

Ein anderer Onlineshop behauptete, solche Produkte gar nicht zu verkaufen - doch ein Testkauf der Verbraucherschützer belegte das Gegenteil. Deshalb wollen sie gegen die Firma nun Klage einreichen.

Himmelslaternen waren nach dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo in der Silvesternacht in den Blickpunkt gerückt. Das Feuer im Affenhaus, bei dem viele Tiere starben, wurde laut polizeilichen Ermittlungen von einem solchen Papierballon ausgelöst.