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Union blockiert SPD-Gesetz gegen Kostenfallen

Das Justizministerium will die Laufzeit von Handyverträgen begrenzen. Die Union sieht darin eine unangemessene Belastung der Wirtschaft in der Coronakrise und lehnt die Pläne ab.

Handyverträge laufen oft zwei Jahre. Wer es versäumt zu kündigen, ist meist noch ein weiteres Jahr gebunden. Foto: dpa
Handyverträge laufen oft zwei Jahre. Wer es versäumt zu kündigen, ist meist noch ein weiteres Jahr gebunden. Foto: dpa

Am Telefon aufgedrängte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – damit sollte eigentlich bald Schluss sein. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen. Doch die Union will ihre Gesetzespläne in der bestehenden Form nicht mittragen.

„Die Fronten in diesem Gesetzgebungsverfahren sind ziemlich verhärtet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). „Gerade aber mit Blick auf die Belastungen der Wirtschaft durch Corona dürfen diese nun nicht durch ein über das Ziel hinausschießendes Gesetz des Bundesjustizministeriums überfordert werden.“

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Das von Lambrecht geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ wurde bereits im Januar vorgestellt. Die Ministerin will festschreiben, dass Energieversorger, Fitnessstudios und Telekommunikationsunternehmen mit Kundinnen und Kunden nur noch Neuverträge mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten abschließen dürfen.

Eine automatische Verlängerung soll nur für drei Monate erlaubt sein, die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen. Allerdings steckt der Gesetzentwurf seit Monaten in der Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium von Ressortchef Peter Altmaier (CDU) fest.

Die SPD forderte die Union zum Einlenken auf. „Wir wollen das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschieden und deshalb muss Minister Altmaier jetzt endlich seine Blockade gegen diesen wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz aufgeben“, sagte der Rechtsexperte der Sozialdemokraten, Johannes Fechner.

Lange Vertragslaufzeiten und automatische Verlängerungen von Verträgen seien nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie verhinderten oft einen Wechsel zu besseren Angeboten, betonte der Bundestagsabgeordnete. „Gerade die kürzeren Vertragslaufzeiten würden für mehr Dynamik und Wettbewerb sorgen.“

Verbraucherschützer wollen rasche Regelung

Der CDU-Politiker Luczak wandte sich indes strikt gegen ein generelles Verbot von Verträgen mit zwei Jahren Laufzeit. Denn längere Vertragslaufzeiten gäben Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, was Preise drücken könne. „Verbieten wir zweijährige Verträge, schließen wir Verbraucher also möglicherweise von Vorteilen aus“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Auch gibt es für Unternehmen dann weniger Möglichkeiten, etwa Kundentreue zu belohnen und dafür Vorteile zu gewähren.“

Anders als die Union ist Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller der Ansicht, dass gerade angesichts des Corona-Teil-Lockdowns kürzere Laufzeiten bei Abo-Verträgen sinnvoll seien. Viele Verbraucher seien von der Krise stark betroffen. „Sie sind in Kurzarbeit, haben ihre Arbeit oder Einkünfte verloren“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) kürzlich den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „In dieser Situation sind Verträge mit langen Laufzeiten und langen Kündigungsfristen eine besondere Belastung.“

Manche Angebote wie Fitnessstudios könnten während des Lockdowns gar nicht genutzt werden, gab Müller zu bedenken. „Wir brauchen deshalb dringend eine gesetzliche Regelung, die für solche Verträge, die auf Dauer abgeschlossen werden sollen, die Laufzeiten verkürzt und auch kurzfristige Kündigungen ermöglicht.“ Die Regierung müsse das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ daher schnell verabschieden.