Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 12 Minute
  • DAX

    18.021,69
    +19,67 (+0,11%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.856,35
    +17,21 (+0,36%)
     
  • Dow Jones 30

    38.491,88
    -97,28 (-0,25%)
     
  • Gold

    2.333,70
    -15,40 (-0,66%)
     
  • EUR/USD

    1,0719
    +0,0010 (+0,10%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.985,24
    -1.274,40 (-2,05%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.356,83
    -31,33 (-2,26%)
     
  • Öl (Brent)

    79,14
    +0,69 (+0,88%)
     
  • MDAX

    25.450,80
    -268,63 (-1,04%)
     
  • TecDAX

    3.324,01
    -29,25 (-0,87%)
     
  • SDAX

    14.456,57
    +89,51 (+0,62%)
     
  • Nikkei 225

    38.102,44
    -712,12 (-1,83%)
     
  • FTSE 100

    8.126,10
    -20,76 (-0,25%)
     
  • CAC 40

    7.524,34
    +21,07 (+0,28%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.697,64
    +8,76 (+0,05%)
     

UEFA: Keine Sorge wegen Rechtsstreits um Abseitstechnik

HAMBURG (dpa-AFX) -Die Europäische Fußball-Union UEFA sieht einem juristischen Streit wegen einer Technologie zur Erkennung von Abseitssituationen gelassen entgegen. Dabei erwartet der Kontinentalverband auch keine Auswirkungen auf die EM in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli). Am 3. Juni kommt es vor der Hamburger Kammer des europäischen Einheitlichen Patentgerichts zu einer öffentlichen Anhörung in dieser Sache. Dabei geht es um den Antrag des niederländischen Unternehmens Ballinno auf vorläufige Maßnahmen, dieser richtet sich auch gegen das Unternehmen Kinexon. Dies geht aus dem Kalender des Gerichts hervor.

"Wir können laufende Verfahren nicht kommentieren", teilte die UEFA am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Die UEFA ist aber nicht allzu besorgt durch den Antrag von Ballinno. Auf jeden Fall wird die Entscheidung des Gerichts, egal, wie sie ausfällt, keinen Einfluss auf den Videobeweis (oder die Torlinientechnologie oder die halbautomatische Abseitserkennung) bei der Europameisterschaft 2024 oder einen anderen UEFA-Wettbewerb haben."

Medienberichten zufolge führt Ballinno an, dass die automatische Abseitserkennung auf einer Technologie basiere, die von einem Patent des Unternehmens geschützt sei. Eine Technik, um Abseits halb-automatisch zu erkennen, wird in UEFA-Wettbewerben seit 2020 getestet und war 2022 in der Champions League eingeführt worden. Damit können die Videoschiedsrichter derartige Situationen schneller erkennen.

Vor dem Einheitlichen Patentgericht werden Streitigkeiten um Patente behandelt. Das Gericht in Luxemburg soll in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Dazu gibt es auch mehrere Kammern, in Deutschland unter anderem in Hamburg./lü/DP/he