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Trotz Verbot: Titandioxid weiterhin in Lebensmitteln

Der Farbstoff Titandioxid ist krebserregend sowie vermutlich erbgutschädigend und deshalb seit Anfang August EU-weit in Nahrungsmitteln verboten. Dennoch werden weiterhin zahlreiche Lebensmittel verkauft, die Titandioxid enthalten.

Titandioxid ist in den Zutatenlisten von Lebensmitteln mit E 171 gekennzeichnet. (Bild: Getty Images)
Titandioxid ist in den Zutatenlisten von Lebensmitteln mit E 171 gekennzeichnet. (Symbolbild: Getty Images) (Anna Martianova via Getty Images)

Käse, Süßigkeiten, Backzutaten, Speiseeis – Titandioxid ist unter Herstellern ein beliebter Zusatzstoff. Er wird in der Lebensmittelproduktion verwendet, um Speisen eine schönere Farbe und ein besseres Aussehen zu verleihen. Doch damit soll nun Schluss sein. Bereits im Mai vergangenen Jahres hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Titandioxid als "nicht sicher" für die Verwendung bei Lebensmitteln eingestuft. Es ist erwiesen, dass der Zusatzstoff krebserregend und vermutlich erbgutschädigend ist.

Seit 14. Januar dieses Jahres hat die Europäische Kommission deshalb ein Verbot für Titandioxid in Lebensmitteln erlassen. Ab dato galt eine sechsmonatige Übergangsfrist, die nun im August abgelaufen ist.

Bereits hergestellte Waren dürfen bis zu ihrem Ablaufdatum verkauft werden

In Sicherheit wähnen können sich Verbraucher jedoch trotzdem nicht. "Zwar dürfen Hersteller in der EU keine Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mehr produzieren, die Titandioxid enthalten, doch können bereits hergestellte Waren bis zum Ende ihres jeweiligen Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Und das kann verdammt weit in der Zukunft liegen", erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Auf ihrer Facebook-Seite macht die Verbraucherzentrale auf Produkte aufmerksam, die weiterhin mit dem gesundheitsschädlichen Zusatzstoff verkauft werden:

Sie fand im Supermarkt zahlreiche Produkte, die mit dem problematischen Inhaltsstoff nach wie vor im Regal stehen. Darunter etwa Backzutaten, die noch bis 2025 haltbar sind, verschiedene Nahrungsergänzungsmittel mit Haltbarkeitsdaten bis 2024 und auch Süßigkeiten für Kinder, die ebenfalls teilweise noch bis Ende 2023 verkauft werden dürfen.

In Kosmetika und Arzneien weiterhin erlaubt

Die Verbraucherschützer raten dazu, beim Einkaufen ganz genau hinzuschauen. Ein Blick aufs Kleingedruckte der Verpackungen bringt Klarheit. In den Zutatenlisten von Nahrungsmitteln wird Titandioxid abgekürzt als E 171 geführt.

In Arzneimitteln und Kosmetika ist Titandioxid jedoch weiterhin erlaubt. So etwa auch in Zahnpasta für Erwachsene und Kinder. Wer auch hier auf Nummer sicher gehen will, muss in den Zutatenlisten nach einer anderen Abkürzung Ausschau halten: Bei Kosmetika und Zahnpasta wird Titandioxid als CI 77891 gekennzeichnet.

Im Video: Warum es immer mehr Lebensmittel-Rückrufe gibt