Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.254,41
    +168,61 (+0,44%)
     
  • Gold

    2.350,20
    +7,70 (+0,33%)
     
  • EUR/USD

    1,0694
    -0,0039 (-0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.597,48
    -365,12 (-0,61%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.321,03
    -75,50 (-5,41%)
     
  • Öl (Brent)

    84,08
    +0,51 (+0,61%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.934,61
    +322,85 (+2,07%)
     

Stiftung empfiehlt zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraft

Der Ausbau der Windkraft lahmt. Ein Grund ist der Mangel an Flächen. Die Stiftung Klimaneutralität will das grundlegend ändern. Es gibt Kritik.

2018, 2019 und 2020 waren für den Ausbau der Windkraft an Land verlorene Jahre. Der Zubau blieb stark hinter den Werten zurück, die zwingend erforderlich wären, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Dafür gibt es verschiedene Ursachen, etwa lange Auseinandersetzungen über Fragen des Natur- und Artenschutzes. Einer der wichtigsten Gründe aber ist in einem Mangel an Flächen zu sehen.

Die Stiftung Klimaneutralität zeigt nun auf, wie sich die Flächenverfügbarkeit erhöhen ließe. Die vom früheren Wirtschafts- und Umweltstaatssekretär Rainer Baake geleitete Stiftung hat den Augsburger Planungsrechtler Martin Kment dazu ein Konzept entwickeln lassen.

Ausgehend von den Überlegungen Kments rät die Stiftung, die Ausweisung von Flächen in die Hand des Bundesgesetzgebers zu legen. Er soll mit einer „positivrechtlichen, politischen Entscheidung den erforderlichen Flächenbedarf für die Windenergienutzung in Deutschland“ bestimmen. Die Stiftung empfiehlt, etwa zwei Prozent der Landes- und Gemeindeflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Dieser Wert orientiert sich an Zahlen der Windenergiebranche. Bislang werden etwa 0,9 Prozent der Fläche für die Windenergie genutzt.

WERBUNG

„Der Gesetzgeber wendet einheitliche Regeln an, mit denen für jede Kommune und jedes Land ein Flächenanteil errechnet wird. Das ist der Windenergie-Beitragswert“, heißt es in den Empfehlungen. Es soll zwar keine Pflicht geben, im Außenbereich nach Paragraf 35 Baugesetzbuch sogenannte „Konzentrationszonen“, oft auch „Vorranggebiete“ genannt, für die Windenergie auszuweisen.

Allerdings sollen in Zukunft nur solche Konzentrationszonen, die mindestens dem Windenergie-Beitragswert entsprechen, eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im übrigen Außenbereich entfalten. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, mit einer aktiven Ausweisung von Vorranggebieten der Windenergie ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen.

Die angestrebte Änderung des Baugesetzbuchs hätte aus Sicht der Stiftung den Vorteil, dass eine einheitliche Regelung auf Bundesebene entstünde, von der die Länder nicht abweichen könnten. Man beschreite damit „den mit Abstand schnellsten Weg“, um zu einer Ausweisung von zusätzlichen Flächen für die Windenergie zu kommen, sagte Baake.


In den vergangenen Jahren hat es viel Streit um die Vorranggebiete für die Windenergie gegeben. Natur- und Umweltschützern geht die Ausweisung der Flächen oft zu weit, die Windbranche hält sie dagegen häufig für zu restriktiv. Lange Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten sind oft das Ergebnis.

Mit ihrer Initiative will die Stiftung Klimaneutralität nun für Rechtssicherheit und für mehr verfügbare Flächen sorgen. Die Umsetzung wäre ein Projekt für die nächste Bundesregierung.

Allerdings regt sich Widerstand. „Nach kurzer Durchsicht sehe ich den Vorschlag kritisch. Für den stockenden Ausbau der Windenergie gibt es neben fehlenden Flächen auch noch weitere Gründe“, sagte Kay Ruge, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags.

Oftmals fehle es an der Akzeptanz vor Ort. „In dieser Hinsicht dürfte es geradezu kontraproduktiv sein, wenn den Gemeinden durch Bundesgesetz und somit ohne Beratung in den zuständigen kommunalen Gremien Vorgaben für auszuweisende Windenergieflächen gemacht werden“, warnte Ruge.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält die Pläne für unausgereift. „Die Vorgabe greift in die kommunale Planungshoheit ein. Das Abstellen auf den Flächenanteil berücksichtigt zudem nicht, dass eine Steigerung der Strommenge aus Windenergie auch durch andere Maßnahmen wie das Repowering und den Bau stärkerer Anlagen erreicht werden kann“, sagte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebunds.

Wegen der oftmals großen Akzeptanzprobleme vor Ort wäre es nach Überzeugung des Städte- und Gemeindebunds „zielführend, die vom Windenergieausbau betroffenen Städte und Gemeinden sowie die betroffenen Menschen an dem Gewinn der Investoren aus der Betreibung ihrer Anlagen zwingend zu beteiligen“.

Skeptisch sieht auch Oliver Luksic, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Verkehr und digitale Infrastruktur, pauschale Regelungen zur Ausweisung von zusätzlichen Flächen für die Windkraft. "Es ist zu hoffen, dass die Harmonisierung von Natur- und Artenschutzanforderungen mit dem Ausbau von Windenergieanlagen an Land nicht zu Lasten der Natur gehen. Windräder sind bereits jetzt vielerorts eine starke Belastung für Mensch, Tier und Natur", sagte Luksic. Gerade im Wald werde wertvoller Naturraum zerstört. Bund und Länder sollten stattdessen die weitere Anpflanzung von Wäldern als natürliche CO2-Speicher fördern, empfiehlt Luksic. "Grundsätzlich wäre es wichtig, die Genehmigung von Windrädern stärker an die Windhöffigkeit der Gebiete zu koppeln, um der schwindende Akzeptanz der Windkraft durch den Ausbau in windschwachen Gebieten entgegenzutreten", sagte er.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßte die Vorschläge der Stiftung Klimaneutralität. Die Initiative sei „ein wertvoller Vorschlag, um die Blockaden der letzten Jahre zu durchbrechen“, sagte DNR-Präsident Kay Niebert. „Die Länder und sogar die Kommunen in die Pflicht zu nehmen, ihren Beitrag zur Klimaneutralität klar zu benennen, ist ein wichtiger Schritt“, sagte er.

Offene Fragen gebe es noch bei den Ausschlussflächen, wo insbesondere die europäischen Schutzgebiete der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werden müssten, da sie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Naturschutz von einer Nutzung freizuhalten seien. „Mit einer rechtsverbindlich geregelten Flächenausweisung für Windenergie an Land wäre ein wichtiger Schritt getan, um dem eingebrochenen Ausbau der erneuerbaren Energien frischen Schwung zu verleihen“, sagte Niebert weiter.

Bürgerinitiativen, die gegen den Ausbau der Windenergie kämpfen, sehen die Vorschläge kritisch. „Wir haben mittlerweile in Deutschland 31.000 Windräder und fast zwei Millionen Photovoltaikanlagen installiert sowie große landwirtschaftliche Flächen mit Energiepflanzen bestellt, doch das Ergebnis ist niederschmetternd. Noch immer stammen mehr als 80 Prozent unseres Primärenergieverbrauchs aus fossilen Quellen“, sagte Waltraud Plarre, Sprecherin der Initiative „Rettet Brandenburg“, die sich gegen den Ausbau der Windenergie wendet.

„Hier soll ein Vorrang für die Windkraft mit aller Macht durchgepeitscht werden. Belange des Natur- und Artenschutzes spielen bei solchen Überlegungen im Gegensatz zum ständig medial betonten Bemühen um Biodiversität und Umwelt offensichtlich keine nennenswerte Rolle mehr“, kritisierte Plarre. Deutschlandweit kämpfen Bürgerinitiativen, häufig unterstützt von Kommunalpolitikern und Naturschützern, gegen den Ausbau der Windenergie.