Sportscheck muss Fläche in Hamburg doch begrenzen – Karstadt darf in Berlin gesamten Laden öffnen
Die Hamburger Richter kippen die Entscheidung der Vorinstanz. In der Hauptstadt darf Galeria Karstadt Kaufhof wieder auf ganzer Fläche öffnen.
Die Karstadt- und Kaufhof-Filialen in der Hauptstadt dürfen nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wieder auf ganzer Fläche öffnen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.
Kurz zuvor hatte dasselbe Gericht auch im Falle des Berliner Kaufhauses KaDeWe die Öffnung der gesamten Verkaufsfläche in einem Eilverfahren ermöglicht. Die Häuser gehören alle zur österreichischen Signa-Holding des Investors René Benko. Sie waren gerichtlich gegen die Verordnung vorgegangen, wonach Geschäfte abseits des Lebensmittelhandels in der Krise nur auf einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen dürfen.
Das KaDeWe hatte diese Verordnung vor Gericht als „willkürlich und unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Richter widersprachen dieser Sichtweise. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu rechnen sei. Allerdings kritisierten sie, dass Einkaufszentren, im Gegensatz zu den großen Warenhäusern, auf der gesamten Fläche öffnen dürften, weil die Regelung dort für jedes Geschäft gelte.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen.
In Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht an diesem Donnerstag wiederum die Entscheidung der Vorinstanz aus der vergangenen Woche kassiert. Es bleibt nach dem Urteil der Richter nun dabei, dass große Läden in Hamburg ihre Produkte und Dienstleistungen auf einer Fläche von maximal 800 Quadratmetern anbieten dürfen. Die Kaufhof-Tochter Sportscheck war dagegen gerichtlich vorgegangen.
Galeria Karstadt Kaufhof hatte auch in Nordrhein-Westfalen einen Eilantrag eingereicht, war damit am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster aber gescheitert.
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