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Sozialverband: Blockade des Bürgergeldes im Bundesrat wäre 'schäbig'

BERLIN (dpa-AFX) -Der Sozialverband VdK hat vor einer möglichen Verzögerung bei der Einführung des Bürgergeldes gewarnt. "Es wäre schäbig, wenn die Einführung des Bürgergeldes im Bundesrat weiter verzögert oder gar gestoppt würde", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der "Rheinischen Post" (Freitag).

Sie verwies darauf, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen wegen des geplanten Bürgergeldes keinerlei Anpassung mehr gegeben habe. Sieben Millionen Menschen in der sozialen Mindestsicherung wüssten nicht mehr ein noch aus, es wäre "menschenunwürdig" sie noch länger warten zu lassen, sagte sie. "Das Bürgergeld muss kommen, und zwar wie geplant zum 1. Januar."

Der Bundestag hatte am Donnerstag mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP für die Einführung des Bürgergeldes gestimmt. Es soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), äußerte Unverständnis für die Haltung der Union. "Gerade auch weil in Ostdeutschland viele Menschen von den Bürgergeld-Regelungen profitieren, verstehe ich nicht, wie manche bei CDU/CSU gerade versuchen, Geringverdiener gegen Bedürftige und Leistungsempfänger auszuspielen", sagte er der "Rheinischen Post". "Das ist ein unverantwortliches taktisches Spiel auf dem Rücken sehr vieler Menschen in Ostdeutschland." Das Bürgergeld schaffe für viele Langzeitarbeitslose in Ostdeutschland zudem "eine stabile Brücke in die Arbeitswelt".

Die Ampel-Pläne für das Bürgergeld sehen unter anderem eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.