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ROUNDUP/Nach Stopp: Wieder Anträge für Mittelstands-Förderprogramm möglich

BERLIN (dpa-AFX) - Nach monatelangem Antragsstopp sind wieder Anträge für das wichtigste Innovations-Förderprogramm des Bundes für den Mittelstand möglich. Anträge für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand seien ab sofort wieder möglich, sagte am Mittwoch Wirtschaftsstaatssekretärin Franziska Brantner. Es sei in den Haushaltsverhandlungen gelungen, die Mittel im Rahmen der Finanzplanung zu verstetigen und für 2023 noch mal deutlich anzuheben. Förderbedingungen wurden angepasst.

Im vergangenen Oktober hatte die alte Bundesregierung aus finanziellen Gründen einen Antragsstopp für das Förderprogramm verhängt. Das Wirtschaftsministerium hatte von einem krisenbedingten deutlichen Anstieg des Antragseingangs seit 2020 gesprochen und von zahlreichen pandemiebedingten Verzögerungen bei laufenden Forschungsprojekten.

"Wir wollen auf jeden Fall einen weiteren Antragsstopp verhindern", sagte Brantner. "Wir gehen davon aus, dass jetzt sehr viele Anträge kommen werden. Deswegen planen wir mehr Geld ein als in der Vergangenheit, um dem Nachholeffekt gerecht werden zu können."

Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung heißt es, der innovative Mittelstand habe weiterhin eine Schlüsselrolle für den Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Daher werde das ZIM im Jahr 2023 deutlich aufgestockt um insgesamt 139 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro. Auch in den Folgejahren sei ein hohes Niveau geplant.

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Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft zeigte sich erleichtert über die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand wiederzubeleben. "Speziell diesem staatlichen Förderprogramm für Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen kommt allergrößte Bedeutung zu", so Bundesgeschäftsführer Markus Jerger. "Dass das Programm finanziell nicht so ausgestattet worden ist, wie von uns gewünscht, trübt allerdings die Freude. Perspektivisch sehen wir in Anbetracht der vor uns liegenden Aufgaben 1 Milliarde Euro jährlich als ein angemessenes ZIM-Volumen an."

Erwartet wird nun ein sehr hoher Antragseingang, wie es auf der Antragsseite heißt. Daher seien einige Förderbedingungen angepasst worden. Konkret ist für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gelte rückwirkend. Außerdem wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt. In Abhängigkeit vom Antragseingang und der Zahl förderwürdiger Anträge ist eine Kürzung der förderfähigen Kosten möglich.