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ROUNDUP: Berliner Senat setzt beim Mietendeckel auf Bundesverfassungsgericht

BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Senat setzt bei der rechtlichen Überprüfung des umstrittenen Mietendeckels auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seine Anwälte haben deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes angeregt, das dortige Verfahren bis zu einem Urteil aus Karlsruhe auszusetzen. Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen am Freitag, nachdem der "Tagesspiegel" berichtet hatte.

Das Bundesverfassungsgericht sei schon länger mit der Thematik befasst als das Gericht in Berlin, hieß es zur Begründung. Wegen der bundesweiten Relevanz erscheine es nicht sinnvoll, die strittigen Rechtsfragen in parallelen Verfahren vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu klären. Die abschließende Entscheidung soll aus Sicht des Senats Karlsruhe vorbehalten bleiben.

Eine Sprecherin des höchsten Berliner Gerichts sagte dazu auf dpa- Anfrage, über den Umgang mit dem Ansinnen des Senats sei noch nicht entschieden. Derzeit werde geprüft, in welcher zeitlichen Abfolge über die Verfassungsklagen gegen den Mietendeckel zu entscheiden sei.

Theoretisch ist auch möglich, dass das Landesverfassungsgericht nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keine eigene Entscheidung mehr fällt. Dazu kommt es aber nur, wenn die Kläger - die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus - ihre Anträge zurückziehen.

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In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.

Juristisch und politisch ist das Projekt hochumstritten, weshalb sogenannte Normenkontrollklagen bei den Verfassungsgerichten auf Landes- und Bundesebene anhängig sind. In Karlsruhe haben Unions- und FDP-Politiker aus dem Bundestag geklagt. Sie wie auch die Kläger auf Landesebene halten den Mietendeckel für verfassungswidrig.

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Bayern hatte die Diskussion in Berlin am Donnerstag neu entfacht. Die Richter in München wiesen eine Klage auf Zulassung eines Volksbegehrens für einen sechsjährigen Mietenstopp in 162 Kommunen ab. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, argumentierten sie. Diese Auffassung vertreten auch CDU und FDP in Berlin, die den Mietendeckel nach dem Urteil vor dem Aus sehen. Der Senat hingegen geht nicht davon aus. Nach seiner Einschätzung kann die Landesebene sehr wohl etwas gegen steigende Mieten tun.