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Renten-Beitragszahlung lohnt auch für Minijobber

Berlin (dpa/tmn) - Vom Schüler bis zur Rentnerin: In Deutschland gehen rund sechs Millionen Menschen einer 450-Euro-Beschäftigung nach. Seit 2013 sind solche Jobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Doch um das Geld für die Beiträge zu sparen, ließen sich nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund mehr als 80 Prozent der Minijobber von der Versicherungspflicht befreien. Mit ungünstigen Folgen.

Denn für 3,6 Prozent des Gehalts, bei 450 Euro also 16,20 Euro Eigenanteil, genießen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler den vollen Versicherungsschutz. Den Hauptteil des Rentenbeitrags bei Minijobbern trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber.

Die Zeit im Minijob fließt später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit ein. Das gilt sowohl für die Altersrente, als auch für eine mögliche Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.

Vorteile auch beim Gesundheitsaufbau und beim Riestern

Wer innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate Beiträge bezahlt hat, hat zudem Anspruch auf Reha-Leistungen und profitiert bei der Riester-Rente. Denn durch das niedrige Einkommen gibt es bereits bei niedrigen Eigenbeiträgen die staatliche Grundzulage. Für Mütter oder Väter sogar die Kinderzulagen obendrauf.

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Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem in einem Minijob weiterarbeiten, können auch weiter Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einer Beitragszahlung von 16,20 Euro monatlich steigt die Rente laut DRV nach einem Jahr um rund fünf Euro. Damit fließen die gezahlten Beiträge in weniger als vier Jahren zurück in den eigenen Geldbeutel.

Weitere Infos gibt es bei der Minijob-Zentrale

Minijobber, die dennoch auf die Beitragszahlung verzichten möchten, können sich bei ihrem Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist bindend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer sich vorher umfassend beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel an die Minijob-Zentrale wenden. Außerdem gibt die Deutsche Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/10 00 48 00 weitere Infos rund um den Minijob.