Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 4 Minute
  • Nikkei 225

    39.020,47
    +403,37 (+1,04%)
     
  • Dow Jones 30

    39.671,04
    -201,95 (-0,51%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.092,37
    -421,29 (-0,65%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.510,47
    -15,95 (-1,04%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.801,54
    -31,08 (-0,18%)
     
  • S&P 500

    5.307,01
    -14,40 (-0,27%)
     

Rente: Nach einem Unfall Ausgleichsansprüche geltend machen

Berlin (dpa/tmn) - Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Reichen Geschädigte einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800/10 00 48 00 oder online.