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Patientenschützer: Besuche in der Pflege wieder ermöglichen

BERLIN (dpa-AFX) - Bei Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen nach Ostern muss nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ein "Grundschutz" in der Pflege gewährleistet sein, um wieder Besuche zu ermöglichen. Sobald etwa der Infektionsschutz gegeben sei, "können Besuche über Zugangsschleusen erfolgen", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: "Pflegeheime sind keine Gefängnisse. Heimbewohner werden aber in Haft genommen, weil der Bundesgesundheitsminister, die Gesundheitsminister der Länder und die Betreiber beim Grundschutz in der Altenpflege versagen."

Brysch forderte "aufsuchende Test-Teams" für die Altenpflege. "So ist sichergestellt, dass Pflegebedürftige mit Grippe-Symptomen sofort getestet werden." Das gelte unabhängig davon, ob diese Menschen in einem Heim oder zu Hause lebten. Darüber hinaus sollte mit der systematischen Testung aller Pflegebedürftigen je Heim begonnen werden. "Überfällig ist, dass alle Gemeinden endlich Corona-Taskforces einrichten. Vereinzelt gibt es dafür schon gute Beispiele. Hier wirken Ärzte und Pfleger der Krankenhäuser, niedergelassene Mediziner und Altenpflegekräfte in Freiwilligen-Pools vor Ort zusammen. Sie können dort eingreifen, wo eine Kettenreaktion droht."

Spätestens Ende Februar habe sich im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg abgezeichnet, was in der Corona-Krise auf Deutschland zukommt. "Doch selbst heute nach acht Wochen können Bund, Länder und Kommunen immer noch nicht garantieren, dass Gesichtsschutz, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel für mindestens 14 Tage reichen. Wer Lockerungen nach Ostern ins Spiel bringt, der muss garantieren, dass der Grundschutz dauerhaft steht", argumentierte Brysch.