Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.316,25
    +230,45 (+0,61%)
     
  • Gold

    2.350,30
    +7,80 (+0,33%)
     
  • EUR/USD

    1,0696
    -0,0037 (-0,34%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.865,39
    -667,61 (-1,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,71
    -12,82 (-0,95%)
     
  • Öl (Brent)

    83,90
    +0,33 (+0,39%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.960,63
    +348,87 (+2,23%)
     

NRW sieht kein Enteignungsproblem bei weiterem Abbau in Garzweiler

DÜSSELDORF/ERKELENZ (dpa-AFX) -Der Land NRW sieht wegen der Eigentumsverhältnisse am Braunkohletagebau Garzweiler vorerst keine Hindernisse für einen weiteren Abbau. Alle bis Ende 2023 für den Abbau bestimmten Flächen seien im Eigentum von RWE DE0007037129 oder dem Unternehmen zur Nutzung überlassen worden, teilte das NRW-Wirtschaftsministerium am Montag auf dpa-Anfrage mit.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Antje Grothus hatte vergangene Woche - noch vor dem Abschluss der Räumung von Lützerath - darauf hingewiesen, dass RWE nicht alle Flächen besitze, die zum Abbau vorgesehen sind. Sie hatte deshalb um einen Räumungsstopp und eine Neuplanung des Tagebaus gebeten.

Auch für die Zeit nach 2023 bis Ende 2025 verfüge RWE Power über mehr als 96 Prozent der Flächen, für den Rest liefen Kauf-, Tausch oder Pachtverhandlungen, erklärte das Ministerium unter Hinweis auf Auskünfte des Unternehmens. Es sei nicht unüblich, dass Verhandlungen mit einzelnen Grundeigentümern im Vorfeld des Tagebaus noch nicht abgeschlossen seien. Falls tatsächlich Enteignungen nötig würden, gebe es dafür langjährige etablierte Verfahren, bei denen die Bergbehörde über hinreichende Erfahrung verfüge, erklärte das Ministerium.

Der Hauptbetriebsplan Garzweiler für den Braunkohleabbau gelte, betonte das NRW-Ministerium. Dafür müsse das antragstellende Unternehmen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bereits Besitzer aller Flächen sein.