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Muss ich zahlen, wenn mir im Supermarkt etwas kaputt geht?

Vor allem Eier können im Supermarkt leicht zu Bruch gehen. Foto: Julian Stratenschulte
Vor allem Eier können im Supermarkt leicht zu Bruch gehen. Foto: Julian Stratenschulte

Ein kleine Ungeschicklichkeit im Supermarkt und schon ist es passiert: Etwas fällt runter und geht kaputt. Doch wie reagiert man dann am besten und muss der entstandene Schaden übernommen werden?

Berlin (dpa/tmn) - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einen Anwalt. Das Thema ist unangenehm, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir doch mal für ihn...

Die Frage heute: Meinem Freund sind im Supermarkt Eier auf den Boden gefallen - und er hat sich schnell aus dem Staub gemacht. Hätte er die Eier zahlen müssen, wenn er das Personal informiert hätte?

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Die Antwort: Im Prinzip ja. «Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verschulden», erklärt die Stiftung Warentest. Doch wie so oft wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Zwar seien solche Missgeschicke oft peinlich.

Aber wenn es sich nur um kleinere Schäden wie etwa ein Gurkenglas oder eben die Packung Eier handelt, zeigten sich die meisten Einzelhändler kulant. Und falls nicht, springt die private Haftpflichtversicherung ein - auch und gerade, wenn es um höhere Summen geht.