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Mogelpackung des Monats: „Bifi muss nicht mehr mit!“

Besonders trickreich wurde der Preis für die Minisalami Bifi erhöht. Die Verbraucherzentrale Hamburg wählt das Produkt deshalb zur Mogelpackung des Monats März.

(Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)
(Bild: Verbraucherzentrale Hamburg)

“Minisalami: Bifi – muss nicht mehr mit”, titelt die Verbraucherzentrale Hamburg derzeit auf Ihrer Internetseite. Die Verbraucherschützer wollen damit auf eine besonders trickreiche Preiserhöhung aufmerksam machen und zeichneten das Produkt mit dem unrühmlichen Titel “Mogelpackung des Monats März” aus.

Um den Preis für die Bifi Minisalami zu erhöhen, habe man sich einer “besonders subtilen Masche” bedient. Denn auf den ersten Blick auf die Verpackung dürften Salami-Esser Grund sogar zur Freude haben. Denn Bifi gibt es jetzt immer Sechser- statt wie vorher im Fünfer-Pack.

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Aber: Ein Blick ins Kleingedruckte verrät, dass es gar kein echter Sechser-Pack ist, denn die enthaltenen Würstchen sind geschrumpft. Statt 25 Gramm wiegen die Minisalamis nur noch 22,5 Gramm. Das Produkt wird nun bis zu 16 Prozent teurer verkauft.

Leichter aber länger

Merken sollten das die Kunden aber anscheinend nicht. “Damit das nicht so auffällt, ist die geschrumpfte Wurst länger und schmaler als die alte Variante – übrigens auch im Einzelpack. Die Rezeptur bleibt unverändert. Wie bei fast allen Salamis stecken viel Fett (45 Prozent) und das kritische Nitritpökelsalz (E 250) im Produkt”, so die Verbraucherzentrale.

Der Handel habe mit Einführung der neuen Verpackungen fast flächendeckend die Preise erhöht: Statt 1,99 Euro kostet die Packung nun 2,49 Euro. Damit ist der augenscheinlich günstigere 6er-Pack unterm Strich knapp 16 Prozent teurer als das Vorgänger-Produkt. “Da wollten Hersteller und Händler wohl gemeinsam ‘kreativ’ den Schwellenpreis von 1,99 Euro überwinden, so unsere Interpretation zu diesem Manöver”, so die Verbraucherzentrale.

Hersteller liefert keine Belege für Qualitätsstandards

Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale begründete der amerikanischen Hersteller Jack Link‘s die Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten: “(…) Fleisch ist ein wertvolles Lebensmittel und erfordert einen angemessenen Preis. Zur Einhaltung der hohen Qualitätsstandards benötigen die Landwirte eine angemessene Bezahlung der Tiere. In den zurückliegenden Monaten sind die Gestehungskosten für die Landwirte extrem gestiegen. Durch einen höheren Preis für das Fleisch haben wir dies ausgeglichen. Einen Teil der höheren Kosten haben wir durch eine höheren Produktabgabepreis weitergeben. (…)”

Belege für die angegebenen “hohen Qualitätsstandards” habe der Hersteller auf Nachfrage aber nicht geliefert.Wir konnten nirgends einen Hinweis auf höhere Tierschutzstandards finden oder besondere Zertifizierungen. So löblich es wäre, sind solche Aussagen unserer Auffassung nach ohne Beweise reines Marketing.”

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Noch weitere Bifi-Produkte betroffen

Zu weiteren Füllmengenreduzierungen habe sich der Hersteller Jack Link’s nicht äußern wollen. Aber auch die Füllmengen bei Bifi Roll und bei Bifi Roll XXL sind reduziert worden, wie die Verbraucherzentrale herausfand. Die Preiserhöhungen machen ebenfalls bis zu 16 Prozent aus. Besonders dreist finden die Verbraucherschützer, dass der Unterschied nicht zu sehen ist: „Die beiden Packungen sehen identisch aus, kein Verbraucher kommt auf die Idee, dass plötzlich weniger drin ist.“

Helfen Sie mit!

Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen sind leider keine Seltenheit. Beim Einkaufen bleibt oft nicht die Zeit, jedes Mal das Kleingedruckte auf den Verpackungen zu lesen. Deshalb hat es sich die Verbraucherzentrale Hamburg seit mehr als 15 Jahren zur Aufgabe gemacht, immer wieder auf Mogelpackungen hinzuweisen.

Wenn Ihnen auch Mogelpackungen auffallen, freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über eine kurze Meldung per E-Mail an ernaehrung@vzhh.de oder über das Kontaktformular auf ihrer Internetseite.

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Weitere Informationen zu aktuellen Mogelpackungen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg und auf der Facebook-Seite der Verbraucherschützer.