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Mit Trick in den Handel gelangt: Behörde warnt vor diesem Böller

Mit Trick in den Handel gelangt: Behörde warnt vor diesem Böller

Neben Bleigießen und Feuerwerk gehören Böller für viele Menschen zum perfekten Start ins neue Jahr. Doch jedes Silvester verbringen zahlreiche Unvorsichtige in der Notaufnahme. Daher gilt besondere Vorsicht beim Kauf der Feuerwerkskörper. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken warnt nun vor Böllern aus Tschechien.

In einer offiziellen Pressemitteilung heißt es, dass ein Böller aus Tschechien in den Handel gelangt ist und trotz hoher Sprengmasse als Silvesterfeuerwerk verkauft wird. Dabei handelt es sich um einen "extrem lauten Blitzknallkörper" namens Sound Imitator 'Crazy Robots' des Herstellers Triplex. Das Gefährliche: "Ihre Aufmachung lässt auf den ersten Blick einen handelsüblichen Silvesterkracher vermuten. Das Gewerbeaufsichtsamt hält diese Böller jedoch für brandgefährlich."

So sei die enthaltene Nettoexplosivmasse von fünf Gramm um ein Vielfaches höher als bei einem in Deutschland legalen Böller. Es besteht die Gefahr von Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall sogar der Verlust von Gliedmaßen. Zwar rät der Hersteller, nach der Zündung einen Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern einzuhalten, laut Behörde sei das jedoch kaum machbar, wenn noch Dritte anwesend sind.

Die gefährlichen Böller aus Tschechien seien mit einem Trick in den deutschen Handel gelangt. Der Hersteller habe sie nicht in der für Silvesterfeuerwerk üblichen Kategorie in Europa zertifizieren lassen, sondern als P1-Sprengkörper. Darunter versteht man "sonstige Pyrotechnik" für Knallkörper, die zur Abwehr von Tieren oder als Notsignal verwendet werden.

Die Prüfstelle will nun die Zertifizierung der "Crazy Robots" zurückziehen, damit der Verkauf in Europa gestoppt wird. Doch Recherchen haben ergeben, dass die tschechischen Blitzknallkörper von anderen Herstellern unter anderem Namen angeboten werden. Verbraucher sollten beim Kauf von Böllern daher auf die in der Registriernummer angegeben Einstufung P1 (CE xxxx-P1-zzzz) in Verbindung mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von fünf Gramm achten. Im Zweifelsfall sollen die Silvesterkracher lieber nicht gekauft werden.