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Was wird aus meinem Urlaub? Was passiert, wenn ich schon unterwegs bin? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur FTI-Pleite

Das Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) ist an der Firmenzentrale zu sehen. - Copyright: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Das Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) ist an der Firmenzentrale zu sehen. (Bild: picture alliance/dpa | Sven Hoppe)

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI hat am Montag Insolvenz angemeldet. Betroffen hiervon sind zigtausende Kunden. Wir erklären, was Sie jetzt wissen sollten.

Betroffen von der FTI-Insolvenz ist das Kernunternehmen FTI Touristik GmbH. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.

Nicht betroffen sind Sonnenklar.TV, Euvia GmbH sowie das Franchise-System der Touristik Vertriebsgesellschaft mbH (TVG) mit ihren Marken sonnenklar.TV Reisebüros, 5vorFlug Reisebüros sowie Flugbörse. Nicht betroffen sind auch Kunden, die über FTI Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) gebucht haben, bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Wie kann ich FTI im Notfall kontaktieren?

FTI hat eine Notfallnummer geschaltet: +49 (0)89 710 45 14 98.

Ich habe bei FTI eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten. Bekomme ich mein Geld wieder?

Wer bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra seine Reise gebucht hat, diese noch nicht angetreten hat, aber sie teilweise oder vollständig gezahlt hat, dem wird die Reise storniert. In dem Fall greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Mitarbeiter werden sich dann mit den Kunden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. Geld zurück gibt es dann über ein Online-Erstattungsformular. Wichtig: Der Prozess kann aufgrund der vielen Kunden dauern.

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Mittlerweile hat FTI alle Reisen bis zum 10. Juni abgesagt. Für die Zeit danach sucht der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach nach einer Lösung. "Wir loten mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten aus, um die gebuchten Reisen ab einem frühestmöglichen Zeitpunkt wie geplant von anderen Reiseanbietern durchführen zu lassen", erklärte Bierbach am Mittwoch. "Wir hoffen, eine Lösung für Reisen ab spätestens 1. Juli zu finden."

Bierbach bestätigte, dass alle Kundenzahlungen der über die FTI Touristik GmbH gebuchten Pauschalreisen durch den DRSF abgesichert seien. Pauschalreise-Kunden müssten nicht befürchten, dass ihnen durch die Insolvenz Geld verloren gehe, so Bierbach. Auch Vorauszahlungen für Pauschalreisen werde der DRSF erstatten, falls es nicht gelinge, die Reisen durchzuführen.

Ihr habt eine Pauschalreise gebucht und seid bereits unterwegs?

Auch für diejenigen Kunden, die eine Pauschalreise (Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht haben und sich bereits im Urlaubsort befinden, greift der Reisesicherungsfonds. Für Kunden im Urlaubsort versucht FTI die Reise wie geplant fortzusetzen.

Wo dies nicht möglich ist, wird für euch eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des DRSF werdet ihr in diesem Fall direkt kontaktiert. Aber auch hier kann man sich an das Notfall-Telefon wenden: +49 (0)89 710 45 14 98.

Nach Informationen von Business Insider hat der DRSF auch andere Veranstalter beauftragt, die Kunden von FTI im Ausland zu unterstützt. Demnach kümmert sich die Dertour Group um Reisende in beliebten Zielgebieten wie der Türkei, Ägypten und den Kanarischen Inseln, aber auch in Thailand, Sri Lanka, Panama und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Tui übernimmt die Betreuung von Pauschalreisenden in Griechenland, auf den Balearen, Malediven, Kuba, in Mexiko und in der Dominikanischen Republik. Die Mitarbeiter der Tui sollen den Kunden ermöglichen, ihre Reise fortzusetzen. Sie fungieren auch als Reiseleitung, falls von FTI niemand mehr verfügbar ist. Die Betroffenen sollen die Kontaktdaten per SMS erhalten.

Ich habe bei FTI nur ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht. Bin ich dann auch abgesichert?

Wer ausschließlich Hotelleistungen oder andere Einzelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet hat, ist nicht geschützt. FTI prüft zwar, was man für diese Kunden erreichen kann. Doch man muss damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

(lp/fu)