Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 55 Minuten
  • DAX

    18.051,60
    +134,32 (+0,75%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.972,72
    +33,71 (+0,68%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.360,00
    +17,50 (+0,75%)
     
  • EUR/USD

    1,0730
    -0,0003 (-0,03%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.955,52
    +775,57 (+1,31%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,90
    -5,63 (-0,40%)
     
  • Öl (Brent)

    83,91
    +0,34 (+0,41%)
     
  • MDAX

    26.275,84
    +232,66 (+0,89%)
     
  • TecDAX

    3.306,35
    +39,59 (+1,21%)
     
  • SDAX

    14.296,69
    +300,92 (+2,15%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.109,77
    +30,91 (+0,38%)
     
  • CAC 40

    8.039,53
    +22,88 (+0,29%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Wirtschaft kritisiert Barleys Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Die Bundesregierung geht stärker gegen den Missbrauch von Abmahnungen vor. Wirtschaftsverbände sind vor allem mit einem Detail unzufrieden.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch stoßen in der Wirtschaft auf massive Kritik. Es sei zwar ein „guter erster Schritt“, wenn Klein- und Kleinstunternehmen zumindest von den Kosten möglicher Abmahnungen befreit würden.

„Gleichwohl wäre den Unternehmen eine eindeutige Regelung lieber, wonach Datenschutzverstöße nicht durch Wettbewerber abmahnfähig sind“, sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, dem Handelsblatt.

„Denn Datenschutzbehörden und Verbände sichern bereits heute eine ausreichende und effektive Rechtsdurchsetzung.“ Abmahnungen durch Wettbewerber auch im neuen Datenschutzrecht zuzulassen führe hingegen nur zu neuen Missbrauchsrisiken. „Dem Datenschutz ist dadurch nicht gedient“, so Wernicke.

Der Außenhandelsverband BGA wird noch deutlicher. Trotz der angestrebten Regelungen sei das Risiko von „Abmahnwellen im Datenschutz“ nicht ausgeräumt, bemängelt BGA-Präsident Holger Bingmann. Viele mittelständische Unternehmen der Handels- und Dienstleistungsbranche litten noch immer unter den Unsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Für sie besteht weiterhin das Risiko, wegen unerheblicher oder geringfügiger Datenschutzverstöße abgemahnt zu werden“, sagte Bingmann. Er fordert daher, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren „uneingeschränkt gesetzlich klargestellt“ werde, dass Datenschutzverstöße „nicht abmahnfähig“ seien.

WERBUNG

Das Bundeskabinett hatte an diesem Mittwoch den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Die Regelungen sollen helfen, die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen einzudämmen. Etwa, dass Webseiten-Betreiber nicht zum Ziel teurer Abmahnungen wegen kleiner Nachlässigkeiten werden können. „Der Datenschutz ist wichtiger denn je und darf nicht als Kostenfalle missbraucht werden“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). „Fehlerhafte Angaben im Impressum sollen korrigiert werden, dürfen aber keine Einnahmequelle für Abmahner sein.“

Selbstständige und kleine Unternehmen sollen demnach nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen, falls sie den Informationspflichten nicht im Detail nachkommen. Bei einer erstmaligen Abmahnung dürfen sie zudem nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

Einen vollständigen Ausschluss wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Falle von Datenschutzverstößen lehnte das Justizministerium jedoch ab. Dies wäre „weder im Sinne eines fairen Wettbewerbs, noch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“ gewesen, hieß es.

Umstrittenes Privileg für Kleinunternehmen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Pläne zwar im Grundsatz. „Allerdings können wir nicht nachvollziehen, warum kleine Unternehmen in diesem Zusammenhang privilegiert werden“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Rechtsunsicherheiten durch die teilweise unklaren Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung beträfen die Unternehmen größenunabhängig, außerdem werde die Einhaltung des Datenschutzrechts bereits durch die Aufsichtsbehörden gewährleistet.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht indes keinen Anlass für Kritik. Er nannte die Koalitionseinigung einen „guten Ausgleich zwischen dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, für den ich mich sehr eingesetzt habe“.

In der Unions-Bundestagsfraktion sieht man dagegen noch Verbesserungsbedarf. Gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die DSGVO „hätten wir uns einen umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Vereine gewünscht“, sagte die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker. Dies sei auch nach monatelangen Verhandlungen mit der Justizministerin offenbar nicht möglich gewesen.

Die CDU-Politikerin kündigte an, im weiteren parlamentarischen Verfahren „intensiv“ zu prüfen, „ob wir nicht höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände stellen können, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen“. Ziel müsse es sein, „den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen“.

Mehr Transparenz gewünscht

Richtig findet Winkelmeier-Becker hingegen, finanzielle Anreize für massenhafte Abmahnungen abzubauen. Auch mehr Transparenz in die Praxis von Abmahnvereinen zu bringen und zugleich den Kreis von Organisationen, die zu Abmahnungen befugt sind, einzuschränken, befürwortet sie. „Es ist auch zu begrüßen, dass künftig Vereine oder Handwerksbetriebe nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, nur weil die Angaben im Impressum ihrer Website unvollständig sind“, sagte die CDU-Politikerin.

Barley will mit den neuen Vorschriften die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht um 50 Prozent senken. Zum Beispiel sollen Streitwert und Strafen bei unerheblichen Verstößen auf 1000 Euro begrenzt werden, um den Anreiz zu Abmahnungen zu senken.

Auch soll der sogenannte fliegende Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht massiv eingeschränkt werden. Demnach soll nicht mehr der Abmahner entscheiden können, vor welchem Gericht sein Fall verhandelt wird. Denn bisher wehren sich Abgemahnte auch deswegen gegen die Forderungen nicht, weil sie dafür vor ein möglicherweise Hunderte Kilometer entferntes Gericht ziehen müssten. Künftig soll der Standort des Abgemahnten auch der Gerichtsort werden.

Wirtschaftsverbände, die abmahnen wollen, müssen zudem ihre Seriosität nachweisen. Erst wenn sie etwa mindestens 75 Mitglieder haben und seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister stehen, können sie sich auf einer Liste „qualifizierter“ Einrichtungen eintragen lassen, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird, das dem Justizministerium untersteht.