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Mann scheitert mit Klage gegen Corona-Maßnahmen in Frankreich

STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Test- und Nachweispflichten in Frankreich im Kampf gegen die Coronapandemie zurückgewiesen. Die Klage eines Mannes gegen den sogenannten Gesundheitspass sei unzulässig, entschied das Straßburger Gericht am Donnerstag (Az. 41994/21).

Der Gesundheitspass ähnelt der deutschen 3G-Regelung: Er weist eine überstandene Corona-Infektion, eine Impfung oder ein negatives Testergebnis nach und muss in Frankreich seit diesem Sommer etwa bei Restaurantbesuchen oder Fernzugreisen vorgelegt werden.

Der Kläger, ein Hochschuldozent aus Montpellier, hatte eine Bewegung gegen den Gesundheitspass ins Leben gerufen und machte vor Gericht geltend, die Nachweispflicht verstoße gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Andere Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rief er dazu auf, auf seiner Webseite vorgefertigte Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszufüllen. Tausende solcher Klagen hängte er seiner eigenen an. Insgesamt gingen laut dem Straßburger Gericht bislang rund 21 000 Beschwerden zu dem Thema ein, die ebenfalls wegen Formfehlern alle abgewiesen wurden.

Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht zu der Klage des Mannes. Denn der Hochschuldozent habe nicht alle Klagemöglichkeiten in Frankreich ausgeschöpft - was Bedingung für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist. Außerdem sei es ihm nicht darum gegangen, Recht zu bekommen, sondern darum, mit den massenhaften Klagen dem Gericht zu schaden. Er habe kundgetan, dass er einen "Stau, eine Verstopfung, eine Überflutung" habe auslösen wollen.

Zur Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in Frankreich wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ebenfalls noch äußern. Eine Klage dagegen wurde der französischen Regierung vorgelegt, die nun dazu Stellung beziehen muss, wie das Gericht ebenfalls am Donnerstag mitteilte. Wann mit einem Richterspruch dazu zu rechnen ist, ist ungewiss.