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Maas will zentrales Klageregister für Verbraucher einführen

Aus den USA kennt man die Sammelklagen – in Deutschland jedoch müssen sich Verbraucher oft alleine durch alle Instanzen kämpfen, bis sie zu ihrem Recht gekommen sind. . Justizminister Maas will das ändern.

In die Debatte um Verbraucher-Sammelklagen gegen Unternehmen kommt Bewegung. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat jetzt einen entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Laut dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, können Verbraucherschutzorganisationen, Handwerkskammern und die IHK zukünftig in Musterprozessen Rechtsfragen von Gerichten klären lassen.

Zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung eines beim Bundesamt für Justiz geführten elektronischen Klageregisters für Musterfeststellungsklagen. Darin sollen Informationen zu den jeweiligen Verfahren veröffentlicht werden. Geschädigte Verbraucher können ihre Ansprüche in das Register eintragen. Die Anmeldung bewirkt zwar keine Teilnahme am gerichtlichen Musterfeststellungsverfahren. Sie hat jedoch „verjährungshemmende Wirkung“, wie es in dem Referentenentwurf heißt.

Ein Musterfeststellungsurteil soll demnach auch „Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Betroffenen entfalten können, soweit diese Ansprüche geltend machen oder sich auf Rechte berufen, die von den Feststellungszielen abhängen“. Das Ministerium geht davon aus, dass damit die Wahrscheinlichkeit einer „einvernehmlichen Regelung aufgrund einer erfolgreichen Musterentscheidung“ steige, „insbesondere“, wie im Entwurf betont wird, „als Grundlage für Einigungen der Parteien im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung“.

Die Musterfeststellungsklage wurde auch häufig im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal genannt. Allerdings blieb zunächst unklar, ob auf Grundlage des Gesetzentwurfs auch rückwirkend Regress-Ansprüche gegen den Autobauer wegen geschönter Werte bei Diesel-Kfz gemacht werden könnten. Dies hängt etwa von der Art der Gewährleistung ab oder von der Frage, ob durch eine neue Software zur Motorsteuerung der Schaden behoben ist.

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In Kreisen der Justizministerkonferenz hatte es vor zwei Wochen geheißen, es sei davon auszugehen, dass Kfz-Halter mit gültigen Gewährleistungsansprüchen nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage auf Schadensersatz klagen könnten. Verbraucherschützer in Deutschland kritisieren heftig, dass US-Kunden von viel großzügiger entschädigt würden, als VW-Besitzer in Deutschland.


„Eine Anwaltsindustrie wie in den USA verhindern wir“

Nach dem Entwurf sind auch Wirtschaftsverbände wie Handelskammern klageberechtigt. Verbraucher sollen sich mit einer "geringen Gebühr" über Internet in ein Klägerregister eintragen können. Die Gerichte stellen dann fest, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist oder nicht. Liegt ein bei allen Verbrauchern identischer Schaden vor, kann das Gericht auch den Umfang der Entschädigung bestimmen. Ist der Schaden individuell unterschiedlich, müssen die Verbraucher einzeln ihre Ansprüche einklagen.

Mit der Anmeldung zur Musterklage stoppt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. Die Prozesse können nach den Vorstellungen von Maas auch in einem Vergleich ohne Urteil enden. Allerdings gilt die von beiden Parteien gefundene Entschädigung nur, wenn nicht mehr als 30 Prozent der Verbraucher aus Protest aus der Musterklage ausscheiden.

Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner wertet den Referentenentwurf als „gute Nachricht“ für alle Verbraucher, die dadurch gerade gegenüber großen Konzernen ihre Rechte viel einfacher durchsetzen könnten. „Auch für Unternehmen ist dies kostengünstig“, sagte Fechner. Denn sie seien nur einem Musterprozess ausgesetzt und nicht vielen Tausenden. „Eine Anwaltsindustrie wie in den USA verhindern wir genau dadurch“, betonte der SPD-Politiker. „Insbesondere würde VW keiner Prozesslawine ausgesetzt, sondern allenfalls einem Musterprozess.“

Auch aus Sicht des Ministeriums werden mit dem Entwurf Sammelklagen von Verbrauchern nach US-Vorbild ausgeschlossen. Dort haben sich Kanzleien darauf spezialisiert, für Verbraucher Schadensersatz einzuklagen und nur im Erfolgsfalle auch Gebühren zu kassieren.

Laut Fechner sieht der Zeitplan des Justizministeriums für Januar 2017 den Kabinettsbeschluss vor. Schon für nächste Sitzungswoche sein ein Gespräch der zuständigen Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen vorgesehen. „Da die Union ihren erbitterten Widerstand gegen das Gesetz laut einer gestrigen Pressemitteilung aufgegeben hat, bin ich optimistisch, dass die Musterfeststellungsklage noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird“, sagte Fechner.

In der Union gab es bislang erhebliche Vorbehalte gegen das Musterfeststellungsverfahren. Maas hatte sich deswegen vor zwei Wochen skeptisch gezeigt, ob das Gesetz überhaupt beschlossen werden könne.

Mit Reuters