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'HB': 'Verhältnismäßige' Haftungsregeln bei Lieferkettengesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Deutsche Firmen müssen nach einem Bericht des "Handelsblatts" mit dem geplanten Lieferkettengesetz nicht befürchten, für Menschenrechtsverstöße bis ins letzte Glied ihrer Lieferkette haftbar gemacht zu werden. Das von den Firmen verlangte Risikomanagement werde "verhältnismäßig und zumutbar" ausgestaltet, heißt es demnach in entsprechenden Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums für das Gesetz, die der Zeitung vorliegen.

Vorgesehen sei, dass knapp 7300 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig prüfen müssen, "ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken". Zudem sollen sie "angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen" und einmal im Jahr öffentlich darüber berichten. Die Haftung werde gestaffelt: "Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten", heiße es in den Eckpunkten.

Mit dem Lieferkettengesetz soll sichergestellt werden, dass Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Missstände wie Kinderarbeit und Hungerlöhne - etwa in Textilfabriken in Bangladesch - sollen so unterbunden werden. Die Wirtschaft hatte vor überzogenen Haftungsregeln gewarnt. Auch der CDU-Wirtschaftsrat hatte Befürchtungen geäußert, dass das Gesetz der deutschen Wirtschaft schaden könnte.