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Hamburg: CDU-Antrag zur Verschiebung der Scholz-Vernehmung droht zu scheitern

HAMBURG (dpa-AFX) - Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft droht mit ihrem Antrag auf Verschiebung der für den 19. August geplanten Vernehmung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum "Cum-Ex"-Skandal zu scheitern. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hätten angekündigt, eine Verlegung von Terminen abzulehnen, teilte die CDU-Fraktion am Freitag mit. Der CDU-Antrag, dem sich alle Oppositionsfraktionen angeschlossen hätten, betrifft den Angaben zufolge neben der neuerlichen Befragung von Kanzler Scholz auch die Vernehmung von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sowie von jenen Mitgliedern der Finanzverwaltung, die an dem Steuerverzicht gegenüber der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank beteiligt waren.

"Das Verhalten von SPD und Grünen grenzt an eine Verhöhnung der parlamentarischen Kontrolle", sagte der Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss, Götz Wiese. Dass sich die Grünen als Rechtsstaatspartei diesem Spiel anschließen wollten, lasse tief blicken. So werde die Arbeit des Ausschusses torpediert. "Dies ist geradezu zynisch, wenn man sich bewusst macht, dass sich Olaf Scholz nur an Informationen erinnern mag, die öffentlich bekannt sind."

Hintergrund der beantragten Verschiebung ist, dass die von der Staatsanwaltschaft Köln laut CDU erst in dieser Woche übermittelten Unterlagen noch ausgewertet werden müssen. Medienberichten zufolge geht es dabei um einen WhatsApp-Chat, in dem eine Hamburger Finanzbeamtin 2016 - kurz nachdem die Finanzverwaltung sich gegen eine Steuerrückforderung gegen die Bank entschieden hatte - einer Kollegin geschrieben haben soll, dass ihr teuflischer Plan aufgegangen sei. Auch lägen Hinweise vor, dass Nachrichten gelöscht oder Aufzeichnungen manipuliert worden sein könnten.

Der Untersuchungsausschuss geht der Frage einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf den Steuerfall Warburg nach. Kurz nach den Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern 2016 hatte sich die Finanzverwaltung entgegen ursprünglicher Planung dazu entschieden, auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro zu verzichten und in die Verjährung laufen zu lassen. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.

Bei seiner ersten Vernehmung vor dem Ausschuss im April vergangenen Jahres hatte Scholz jede politische Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank bestritten. An die Gespräche mit den Gesellschaftern konnte er sich aber nicht mehr erinnern. Auch der damalige Finanzsenator und heutige Bürgermeister Tschentscher wies alle Vorwürfe vor dem Ausschuss als "völlig haltlos" zurück.