Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.306,48
    +220,68 (+0,58%)
     
  • Gold

    2.351,00
    +8,50 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0697
    -0,0036 (-0,33%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.807,40
    -642,68 (-1,06%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.329,17
    -67,37 (-4,83%)
     
  • Öl (Brent)

    83,88
    +0,31 (+0,37%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.954,38
    +342,62 (+2,19%)
     

Gericht lehnt Eilantrag gegen Vorabzulassung für Tesla ab

FRANKFURT/ODER (dpa-AFX) - Die Naturschutzverbände Grüne Liga und Nabu sind mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Teilzulassung für den Bau der Tesla <US88160R1014>-Fabrik in Grünheide bei Berlin gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies den Antrag ab, wie es am Dienstag mitteilte.

Bei dieser Vorabzulassung geht es um Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Lackiererei, Gießerei und des Karosseriebaus. Zudem ist die Installation von Tanks für die Abwasserreinigung und die Betankungsanlage vorzeitig genehmigt worden.

Es handele sich nicht um einen Probebetrieb, hatte das Umweltministerium erklärt. Bei den Funktionstests würden nur geringe Mengen wassergefährdender und bei einem Störfall bedeutsame Stoffe eingesetzt, hieß es. Deshalb stünden die aus dem vorgelegten Störfallgutachten gewonnenen Erkenntnisse dieser Entscheidung nicht entgegen.

Das sah das Gericht genauso. Es sei nicht ersichtlich gewesen, dass von den zeitlich begrenzten Funktionstests Gefahren im Sinne der Störfallverordnung ausgehen würden, die im Interesse der Allgemeinheit nicht mehr hingenommen werden könnten, führte das Gericht in seiner Begründung aus. Der Umfang der Zulassung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) umfasse lediglich die kurzzeitige Inbetriebnahme einzelner Anlagenteile zu Testzwecken und gerade keine regulären betrieblichen Tätigkeiten. Eine tatsächliche Gefährdungssituation durch erhebliche und irreversible Nachteile für die Umwelt, maßgeblich in Form schädlicher Emissionen, sei im Hinblick auf den Probebetrieb der Anlagenteile nicht zu erwarten.

WERBUNG

Gegen den Beschluss können die Naturschützer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen.

Das US-Unternehmen Tesla will in Grünheide jährlich rund 500 000 Autos der kompakten Reihen Model 3 und Model Y herstellen. Für den Bau fehlt die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist unklar.