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Gebührenhöhe für deutsche Basiskonten gerät in den Fokus der EU-Kommission

Die Kontoführungsgebühren im Basisbereich könnten gemessen am Einkommensschnitt zu hoch sein. Womöglich sind auch bestimmte Strafzinsen rechtswidrig.

Basiskonten sollen Menschen mit geringem Einkommen einen einfachen Zugang zum Geldsystem ermöglichen. Doch die Gebühren für solche Konten sind hoch. Foto: dpa
Basiskonten sollen Menschen mit geringem Einkommen einen einfachen Zugang zum Geldsystem ermöglichen. Doch die Gebühren für solche Konten sind hoch. Foto: dpa

Die EU-Kommission geht dem Verdacht nach, dass deutsche Banken einkommensschwachen Kunden überhöhte Kontogebühren in Rechnung stellen und damit gegen EU-Recht verstoßen. Das geht aus einem Schreiben von EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis an das Europaparlament hervor.

Mit Blick auf das „nationale Einkommensniveau“ und die insgesamt üblichen Bankgebühren seien die Kosten für ein Basiskonto in Deutschland „eher hoch“, heißt es in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt. Die Kommission werde deshalb jetzt prüfen, ob ein Verstoß gegen die EU-Zahlungskontenrichtlinie vorliege. Der Richtlinie zufolge dürfen die Banken Kunden mit niedrigem Einkommen den Zugang zum Basiskonto nicht verwehren.

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Die EU-Kommission hat auch Zweifel an der Höhe der Strafzinsen, die deutsche Banken bei vorzeitiger Tilgung festverzinslicher Hypotheken von ihren Kunden verlangen. Strafzinsen sind laut EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie zwar erlaubt. Sie dürfen die Verluste, die den Banken durch die vorzeitige Tilgung entstehen, allerdings nicht übersteigen. Die Kommission werde jetzt prüfen, ob die EU-Richtlinie diesbezüglich korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden sei, schrieb Dombrovskis.

Fragwürdig findet die EU-Kommission zudem, dass Deutschland die strengen EU-Verbraucherschutzstandards bei bestimmten Versicherungsvermittlern nicht voll anwendet. Konkret geht es um den Verkauf von Kreditrestschuldversicherungen im Zusammenhang mit Hypotheken.

Entsprechende Regelungen im deutschen Versicherungsvertragsgesetz und in der Gewerbeordnung werde die Kommission „sorgfältig überprüfen“, heißt es in dem Brief von Dombrovskis, der in der neuen EU-Kommission weiterhin für Finanzmarktregulierung zuständig ist.

„Deutschland hat geschlampt“

Der Lette wies explizit daraufhin, dass eine Verknüpfung von Restschuldversicherungen mit Hypotheken laut EU-Richtlinie nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt ist. In Deutschland ist so eine Verknüpfung offenbar gängige Praxis.
Deutlich hinter Vorgaben

Der Europaparlamentarier Sven Giegold von den Grünen hatte die Kommission auf die möglicherweise unzureichende Umsetzung von EU-Vorschriften in deutsches Recht aufmerksam gemacht. „Deutschland hat geschlampt bei der Umsetzung von vernünftigen Verbraucherschutzregeln am Finanzmarkt“, kritisiert Giegold.

Die deutsche Umsetzung bleibe deutlich hinter den europäischen Vorgaben zurück. Notfalls müsse die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten“, forderte er. Nach der Finanzmarktkrise von 2008 hatte die EU den Verbraucherschutz bei Finanzgeschäften deutlich verschärft.