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«Finanztest»: Früher Vertragsschluss gut bei Krankentagegeld

Privates Krankentagegeld kann hilfreich bei langer Krankheit sein. Einen Vertrag sollten Verbraucher abschließen, wenn sie noch gesund sind. Foto: Nicolas Armer
Privates Krankentagegeld kann hilfreich bei langer Krankheit sein. Einen Vertrag sollten Verbraucher abschließen, wenn sie noch gesund sind. Foto: Nicolas Armer

Wer krank wird, bekommt in der Regel erstmal weiter Geld. Nach sechs Wochen Krankheit ist damit aber meist Schluss. Dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Das reicht aber nicht immer. Privater Schutz kann sich hier lohnen.

Berlin (dpa/tmn) - Für manche Arbeitnehmer und auch für Selbstständige kann das gesetzliche Krankengeld knapp sein. Schutz gegen Verdienstausfall bei langer Krankheit bietet privates Krankentagegeld.

Sinnvoll ist diese Absicherung vor allem, wenn das Gehalt jeden Monat fest verplant ist - zum Beispiel für einen Kredit. Die Zeitschrift «Finanztest» (6/2018) hat 76 Tarife aller privaten Krankenversicherer untersucht, die für gesetzlich Versicherte zugänglich sind. Der Test zeigt: Je früher Kunden den Vertrag abschließen, desto günstiger können sie sich versichern.

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Der 32-jährige Modell-Arbeitnehmer zahlt für einen der drei besten Tarife zwischen 10 und 13 Euro monatlich und bekommt ab der siebten Krankheitswoche als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld dafür 40 Euro täglich privates Krankentagegeld. Ist der Kunde bei Abschluss 52 Jahre alt, zahlt er dafür zwischen 24 und 28 Euro monatlich, also mehr als doppelt so viel.

Selbstständige, die freiwillig Mitglied einer Krankenkasse sind, haben nicht automatisch Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Sie können wählen, ob sie das Krankengeld ihrer Kasse erhalten wollen oder finanzielle Risiken bei längerer Arbeitsunfähigkeit lieber komplett über einen privaten Versicherer absichern oder beides kombinieren.

Wichtig für alle: Krankentagegeld zahlt der Versicherer immer nur bis zur Höhe des dann aktuellen Nettoeinkommens. Maßgeblich ist bei Arbeitnehmern der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Krankheit, bei Selbstständigen des letzten Kalenderjahres. Ist das Nettoeinkommen nach Vertragsschluss gesunken, zahlt der Versicherer entsprechend weniger. Eine Ausgleichszahlung für zu viel gezahlte Beiträge gibt es nicht. Daher sollte die Versicherung über Einkommensveränderungen informiert werden.