Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 58 Minuten
  • DAX

    18.047,10
    +129,82 (+0,72%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.971,83
    +32,82 (+0,66%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.360,00
    +17,50 (+0,75%)
     
  • EUR/USD

    1,0733
    0,0000 (-0,00%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.978,64
    +839,34 (+1,42%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,76
    -5,78 (-0,41%)
     
  • Öl (Brent)

    83,93
    +0,36 (+0,43%)
     
  • MDAX

    26.282,14
    +238,96 (+0,92%)
     
  • TecDAX

    3.305,66
    +38,90 (+1,19%)
     
  • SDAX

    14.292,46
    +296,69 (+2,12%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.107,75
    +28,89 (+0,36%)
     
  • CAC 40

    8.037,97
    +21,32 (+0,27%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

EU-Gutachten: Kein zeitliches Limit für Grenzkontrollen bei Gefahr

LUXEMBURG/WIEN (dpa-AFX) - Die jeweilige Verlängerung von Grenzkontrollen in der EU über die Sechs-Monats-Frist hinaus ist nach Ansicht eines Gutachters rechtmäßig. Ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit seien nicht notwendigerweise zeitlich begrenzt, argumentierte der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Henrik Saugmandsgaard Øe, in seinem am Mittwoch veröffentlichten Schlussgutachten.

Eine Verlängerung der Kontrollen unterliege allerdings besonders strengen Kriterien, hieß es. So muss nach Ansicht des Generalanwaltes die EU-Kommission jedes Mal eingehend prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Konkret bezog sich der Jurist in seinem Gutachten auf die in der Flüchtlingskrise 2015 von Österreich eingeführten Grenzkontrollen zu Slowenien. (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20)

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine Personenkontrollen an den Grenzen. Nach der Flüchtlingskrise hatten aber Länder wie Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden solche Kontrollen teils wieder eingeführt. Einige Staaten, darunter Österreich, haben die Maßnahmen bis dato halbjährlich verlängert.

Anlass des Gutachtens war der Fall eines Slowenen, der sich an der Grenze zu Österreich zweimal geweigert hatte, seinen Pass zu zeigen. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 36 Euro. Der EuGH-Generalanwalt kam nun zu dem Schluss, die Verhängung der Strafe verstoße nicht gegen das Unionsrecht. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die Richter jedoch der Empfehlung des Generalanwalts.