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Eilanträge gegen 5G-Auktion abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge von Mobilfunkanbietern gegen die Auktion der 5G-Frequenzen abgelehnt. Die Versteigerung kann somit am 19. März beginnen.

Die Auktion der Mobilfunkfrequenzen für den Echtzeitstandard 5G kann wie geplant am 19. März starten. Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträge der Mobilfunkanbieter Telefónica, Vodafone und Telekom gehen die Vergabebedingungen zurückgewiesen. „Die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G kann beginnen“, teilte das Gericht am Freitag mit, nachdem das Handelsblatt zuvor über die Entscheidung berichtet hatte.

Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen. Durch die Abweisung der Anträge kann die Versteigerung der Frequenzblöcke nun aber wie geplant am kommenden Dienstag starten.

Aus Sicht der Netzbetreiber sind die von der Bundesnetzagentur erarbeiteten Vergaberegeln rechtswidrig. Die Firmen bemängelten unter anderem, dass sie ihre Netze unter gewissen Umständen der Konkurrenz öffnen müssen und ihre Investitionen dadurch entwertet würden – sie werteten das Regelwerk als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau.

Die Netzbetreiber hatten sich unter anderem gegen die Versorgungsauflagen gewandt, die sie verpflichten, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen zu versorgen. Das Gericht folgte jedoch nicht der Argumentation der Netzbetreiber. „Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten“, begründete das Verwaltungsgericht die Entscheidung.

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Ein Telekom-Sprecher sagte, das Unternehmen halte an seiner Rechtsauffassung fest. Das Unternehmen hatte jedoch aus stets betont, sie wolle nicht dafür sorgen, dass sich das Bieterverfahren für die 5G-Frequenzen verzögere. Telefónica teilte mit, das Unternehmen habe die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis genommen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die Auktion erfolgreich abschließen werden.“ Vodafone wollte noch keine Stellung zu der Entscheidung beziehen. "Derzeit werten wir den Beschluss aus. Zu weiteren Details können wir uns noch nicht äußern", sagte ein Sprecher.

Der Mobilfunkdiscounter Freenet hatte über seine Tochtergesellschaft Mobilcom-Debitel ebenfalls gegen die Auktion geklagt. Das Unternehmen hatte darauf gedrängt, einen garantierten Zugang zu den Netzen der Betreiber zu bekommen, eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Das Gericht hatte jedoch argumentiert, dass von der Bundesnetzagentur angekündigte Verhandlungsgebot reiche aus. Eine Freenet-Sprecherin sagte dazu: "Wir sind überrascht, dass das VG Köln auch unseren Eilantrag abgewiesen hat. Eine genaue Bewertung der Entscheidung können wir erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe abgeben."

Der CDU-Politiker Thomas Jarzombek, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, begrüßte das Urteil. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt das saubere Arbeiten der Bundesnetzagentur“, sagte er dem Handelsblatt. Es sei nachvollziehbar, dass die strengen Versorgungsauflagen den Anbietern missfielen. „Durch die Entscheidung des Gerichts wird aber klar, dass unser Weg zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung richtig ist“, sagte der Bundestagsabgeordnete und Koordinator der Bundesregierung für die Luft- und Raumfahrt.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, hofft, dass die Versteigerung „jetzt in ruhiges Fahrwasser“ komme. „Die Klagen haben den Eindruck vermittelt, als ob die Netzbetreiber eher taktische Motive hatten“, sagte er dem Handelsblatt. „Entweder neue Konkurrenten auszuschließen oder Druck auf die Politik auszuüben, dass nichts bei der Versorgung der ländlichen Räume passiert.“

Krischer äußerte indes die Sorge, dass die beklagten Auflagen „letztendlich fromme Wünsche seitens der Bundesnetzagentur“ seien. „Da geeignete Sanktionen und Bußgelder fehlen, werden die Netzbetreiber weiter nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit entscheiden, ob sie mehr Masten aufstellen oder nicht.“

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur bewertet das Urteil als „wichtige Entscheidung für den Digital- und Wirtschaftsstandort. Nun sei „der Weg frei, den Roll-Out von 5G anzugehen und somit an die Weltspitze beim Mobilfunk zurückzukehren. Weitere Verzögerungen bei dem Vergabeprozess der 5G-Frequenzen können wir uns nicht leisten. Eine wettbewerbsfähige Wirtschaft ist dringend und immer stärker auf eine leistungsstarke Datenübertragung mit minimalen Reaktionszeiten angewiesen, etwa im Bereich der Produktion. "

Ein Bündnis aus Verbänden begrüßte die Entscheidung, mahnt jedoch auch einen Ausbau von 5G in ländlichen Gebieten an. „Wir brauchen 5G vor allem an den Unternehmensstandorten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen“, forderten der Deutscher Bauernverband (DBV), der Deutscher Industrie- und Handels­kammertag (DIHK), der Deutscher Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer gemeinsamen Erklärung.

„Das wahre Fundament der Wirtschaftskraft Deutschlands steht im ländlichen Raum. Wenn wir hier im buchstäblichen Sinne den Anschluss an das globale und mehr und mehr digitalisierte Wirtschafts­system verlieren, stellen wir den ländlichen Raum als Wohn-, Lebens und Wirtschaftsstandort in Frage.“

Vor einigen Wochen reichten die Netzbetreiber separat voneinander Eilanträge beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollten sie erzwingen, dass ihre Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen. Diesen Anträgen folgten die Richter aber nicht – sie sahen keine „Eilbedürftigkeit“ der Klagen, deren Hauptsacheverfahren nun wohl erst in einigen Monaten und damit nach der Auktion starten.

5G ist vor allem für die deutsche Industrie wichtig. Die 5. Mobilfunkgeneration – daher das Kürzel 5G – hat hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und Latenzzeiten nahe null, der Datentransfer ist also nahezu in Echtzeit. Dies wiederum ist wichtig für autonomes Fahren oder die Telemedizin, bei denen selbst minimale Verzögerungen schwere Folgen haben könnten.

Für Privatkunden spielt 5G hingegen nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten mobilen Anwendungen auch mit dem aktuell schnellsten kommerziell angewandten Standard – 4G oder LTE – gut laufen.

Mit Material von dpa