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Deutsche Spezialfonds dürfen ab dem 1. Juli bis zu 20 Prozent in Bitcoin & Co. anlegen

Deutsche Spezialfonds können seit Anfang des Monats bis zu einem Fünftel ihrer Mittel in Kryptowerte investieren. Die Regelung ist Teil des Fondsstandortgesetzes, dass am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Der „Financial Times“ zufolge falle die neue Regelung mit dem Versuch der Börsenaufsicht BaFin zusammen, ihre Haltung gegenüber Kryptowährungen auszutarieren, die sie zuvor als „hoch riskant und spekulativ“ bezeichnet hatte.

Die derzeit etwa 4.000 inländischen Spezialfonds binden „T3n“ zufolge aktuell rund 1,87 Billionen Euro. Sie sind nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für institutionelle Anleger offen – und damit das Gegenteil von Publikumsfonds, die für den öffentlichen Handel am Kapitalmarkt bestimmt sind. „T3n“ zufolge werde durch die neue Regelung rechnerisch ein Zufluss von 350 Milliarden Euro in den Kryptomarkt möglich.

Investmentbranche insgesamt zögerlich bei großen Krypto-Investitionen

Angesichts der Marktkapitalisierung des Bitcoin von derzeit 515 Milliarden Euro, sprach Sven Hildebrandt, Chef der Hamburger Blockchain-Beratung DLC Distributed Ledger Consulting, bei „T3n“ von einem „gewaltigen Schritt“. Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes habe Hildebrandt eine große Aktivität am Markt gesehen. „Kein Haus will das Letzte sein“, sagte er „T3n“. Einige seien aber noch in der Sondierungsphase und würden erst entscheiden müssen, welches Blockchain-Thema sie in Zukunft beschäftigen werde.

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Der „Financial Times“ erinnert daran, dass die Investmentbranche angesichts der Volatilität von Kryptowährungen insgesamt eher zögere, Milliarden in Bitcoin oder Ether zu investieren. Und Klaus Steifermann, Leiter der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, sagte der Wirtschaftszeitung daran, dass beispielsweise auch Pensionskassen bei Kryptoinvestitionen vermutlich eher vorsichtig seien – schließlich seien sie für ihre Rentenversprechen verantwortlich. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hingegen lobte das Gesetz, so „T3n“, bedauerte aber, dass die Regelung nicht für Publikumsfonds gelten werde. Dadurch werde unnötigerweise privates Kapital ferngehalten.

Mit dem Fondsstandortgesetz werden Änderungen an EU-Richtlinien umgesetzt, die den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen vereinfachen soll. Am 22. April hatte der Bundestag dem Gesetz der Ministerien Finanzen und Wirtschaft zugestimmt.

sb