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Deutsche Bahn muss beim Bahncard-Kauf besser über Rechte informieren

Der Konzern muss seine Kunden beim Online-Kauf künftig über das zweiwöchige Widerrufsrecht informieren. Das hat das höchste EU-Gericht festgestellt.

Das Rabattsystem der Deutschen Bahn nutzen derzeit rund 5,2 Millionen Menschen. Foto: dpa
Das Rabattsystem der Deutschen Bahn nutzen derzeit rund 5,2 Millionen Menschen. Foto: dpa

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburg Richter am Donnerstag (C-583/18). Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende EU-Richtlinie.

Hintergrund ist eine Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Kunden beim Internet-Kauf von Bahncard 25 und 50 über das Widerrufsrecht informiert werden müssten. Zudem müsse ein Muster des Widerrufsformulars zur Verfügung gestellt werden.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt bat den EuGH um Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie. Konkret wollte es wissen, ob der Online-Kauf einer Bahncard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne dieser Richtlinie darstelle. Zudem sollte der EuGH klären, ob der Vertrag über den Bahncard-Kauf in Teilen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sei, weil es sich womöglich um einen Vertrag zur Beförderung von Personen handele.

Die Luxemburger Richter machten nun klar, dass der Kauf einer Bahncard ohne Ausnahmen ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der Richtlinie sei. Im konkreten Rechtsstreit zwischen Deutscher Bahn und Verbraucherschützern muss nun das Frankfurter Gericht entscheiden. Zur Frage des Widerrufformulars äußerten sich die Luxemburger Richter nicht.

„Der Europäische Gerichtshof hat sich heute unserer Position angeschlossen. Ich begrüße diese Entscheidung und sehe sie als positives Zeichen für den Verbraucherschutz“, sagte Petra Hegemann von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Entscheidung des EuGH trage dazu bei, mehr Rechtsklarheit für Verbraucher zu schaffen.

Die Deutsche Bahn kündigte an, die Entscheidung der Luxemburger Richter nun zu analysieren. „Wir werden das Urteil jetzt genau prüfen. Für die allermeisten Kunden hat das Urteil keine Auswirkungen“, teilte das Unternehmen mit. Die Bahncard sei fest im Alltag von mehr als fünf Millionen Kunden verankert und liege voll im Trend. „Und das wird auch nach dem Urteil so bleiben.“

Die Bahncard ist ein seit Jahren gängiges Rabattsystem der Deutschen Bahn, das derzeit rund 5,2 Millionen Menschen nutzen. Die Bahncard 25 bietet 25 Prozent Rabatt und kostet aktuell 55,70 Euro für ein Jahr.