Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Minuten
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.015,17
    +168,60 (+0,28%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.388,54
    -8,00 (-0,57%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Coronavirus und Arbeitsrecht: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Das Coronavirus verbreitet nicht nur Angst, sondern sorgt auch für rechtliche Unsicherheiten. Antworten auf die drängendsten arbeitsrechtlichen Fragen.

Das Coronavirus verbreitet weltweit Panik – auch am Arbeitsplatz. Foto: dpa
Das Coronavirus verbreitet weltweit Panik – auch am Arbeitsplatz. Foto: dpa

Die Ausbreitung des Coronavirus hat große Auswirkungen auf die Wirtschaft: Messen und Veranstaltungen werden genauso abgesagt wie Dienstreisen. Unternehmen drohen Produktionsausfälle, weil benötigte Teile nicht mehr geliefert werden können

In dieser Situation sorgen sich Mitarbeiter nicht nur um ihren Job, es gibt auch rechtliche Unsicherheiten: Darf ich aus dem Homeoffice arbeiten, um mich nicht bei den Kollegen anzustecken? Bekomme ich mein Geld, wenn ich unter Quarantäne stehe? Und kann mich mein Chef auf Dienstreise nach China oder Italien schicken? Das Handelsblatt gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.

WERBUNG

Kann ich aus Angst vor Ansteckung vorsorglich zu Hause bleiben?

Nein. „Arbeitnehmer haben kein Recht, präventiv zu Hause zu bleiben, nur weil sie sich vor einer Ansteckung fürchten“, sagt Esther Dehmel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Mitarbeiter können auch nicht einfach im Homeoffice bleiben, weil es hierzulande kein Recht auf Heimarbeit gibt. Andersherum darf der Betrieb auch nicht einfach die Heimarbeit verordnen.

Was gilt, wenn ein Kollege erkrankt ist?

Angestellte, die mit erkrankten Kollegen in Kontakt gekommen sind, sollten sich ärztlich untersuchen lassen. Bis das Ergebnis feststeht, können sich diese Mitarbeiter freistellen lassen – und werden weiter entlohnt.

Bekomme ich weiter mein Gehalt, auch wenn die Firma geschlossen wird?

Ja. „Wenn Betriebe wegen des Coronavirus aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen werden, muss der Arbeitgeber grundsätzlich weiter den Lohn bezahlen“, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil. Die Beschäftigten müssen die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nacharbeiten, denn der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Auch wenn eine Firma vorsorglich den Betrieb einstellt, muss sie die Gehälter weiterzahlen und darf nicht auf Überstundenkonten zugreifen.

Wird der Lohn auch weitergezahlt, wenn ein Mitarbeiter unter Quarantäne steht?

Wer im Homeoffice arbeiten kann, ist durch eine häusliche Quarantäne nicht eingeschränkt – und bekommt sein Gehalt. Diejenigen aber, die auf die Arbeit im Unternehmen angewiesen sind, hätten zwar keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf ihren Lohn, erklärt Björn Otto, Partner bei CMS Hasche Sigle. Allerdings müsse der Arbeitgeber den Betroffenen nach dem Infektionsschutzgesetz sechs Wochen lang eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls zahlen.

Am Ende also bekommen Mitarbeiter ihr Geld. „Dauert die Quarantäne allerdings länger als sechs Wochen, wird die Entschädigung nur noch in Höhe des Krankengeldes gewährt“, sagt Otto. Das gilt allerdings nur für fest angestellte Mitarbeiter, Freiberufler haben das Nachsehen.

Kann mein Vorgesetzter zusätzliche Überstunden anordnen?

Das ist möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt oder sich eine solche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Ohne Zustimmung ist eine Anordnung nur möglich, wenn ein schwerwiegender wirtschaftlicher Schaden droht.

Kann mich mein Chef auf Dienstreise in vom Virus betroffene Länder schicken?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn Mitarbeiter vertraglich zu Dienstreisen verpflichtet sind, müssen sie diese grundsätzlich antreten, sagt Sebastian Schröder, Arbeitsrechtler bei der Düsseldorfer Kanzlei Aquan. Lehnen Mitarbeiter Reisen aus Angst vor Ansteckung ab, müssen sie im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

„Eine Reise in Regionen, vor denen das Auswärtige Amt warnt, können Angestellte aber verweigern“, erklärt Schröder. In der Rechtsrealität wägen Unternehmen derzeit aber bei jeder Dienstreise ab, ob diese wirklich nötig und sinnvoll ist.

Muss ich Bescheid geben, wenn ich in einem Risikogebiet war?

Ja. Arbeitnehmer sollten ihre Firma unverzüglich informieren, wenn sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und von dort zurückkehren oder Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, sagt Schröder. Mitarbeiter, die im Verdacht stehen am Virus erkrankt zu sein, können von den Behörden sogar an der Arbeit gehindert werden.