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Corona-Ausgangssperren gelten weitgehend nicht für die Jagd

BERLIN (dpa-AFX) - Jäger sollen von den Ausgangssperren in der Corona-Pandemie nach einem Konsens der zuständigen Bundesministerien weitgehend ausgenommen sein. Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Jagdbehörden und Forstverwaltungen der Länder nach Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium hingewiesen. Die Ausnahme gilt demnach für die "Ansitz- oder Pirschjagd als Einzeljagd auf Schalenwild", also Wildschweine, Rehe oder auch Rot- und Damwild.

Das Ministerium verwies in einem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag, auch auf eine Protokollerklärung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies. Dieser hatte seine Zustimmung zur Änderung des Bevölkerungsschutzgesetzes an die Maßgabe geknüpft, dass für die Jagd eine Ausnahme von Ausgangsbeschränkungen gilt.

"Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar", erklärte Thies.