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Bundesrat könnte den „Steuerhammer“ kippen

Eigentlich ist es beschlossene Sache: Mit dem sogenannten „Steuerhammer“ hat der Bundesfinanzminister die steuerliche Verrechnung von Verlusten begrenzt. Nun macht der Bundesrat Anlegern Hoffnung auf eine Kehrtwende.

Können Anleger Verluste künftig steuerlich wieder besser verrechnen? Foto: dpa
Können Anleger Verluste künftig steuerlich wieder besser verrechnen? Foto: dpa

Es war eine böse Überraschung für Anleger, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Jahreswechsel noch eine massive Einschränkung der steuerlichen Verrechnung von Verlusten durchdrückte.

Schon dieses Jahr werden Totalverluste nur noch bis maximal 10.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Verliert ein Anleger mehr, kann er diesen Teil der Verluste erst später – nach und nach – abtragen und mit neu entstandenen Gewinnen verrechnen. Besonders heftig kommt es 2021: Denn dann sollen auch die Verluste mit Termingeschäften nur noch bis maximal 10.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden. Höhere Verluste sind dann auch erst später verrechenbar, erneut bis jeweils maximal 10.000 Euro.

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Das Problem: Bei solchen spekulativen Geschäften sind Verluste nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Ein Gewinn entsteht hier meist nur saldiert, indem eben die Zahl der gewinnbringenden Termingeschäfte überwiegt. Beispiel: Ein Anleger, der mit Termingeschäften insgesamt 90.000 Euro verliert und gleichzeitig 100.000 Euro gewinnt, der müsste bislang nur 10.000 Euro versteuern. In Zukunft dürfte er aber nur noch 10.000 Euro Verlust direkt verrechnen und müsste also auf 90.000 Euro Steuern zahlen. Damit kann sogar Steuer auf vermeintliche Gewinne anfallen, obwohl Anleger in Wirklichkeit saldiert Verluste gemacht haben. Viele spekulative Anlagestrategien, etwa mit sogenannten Contracts for Difference (CFDs) sind dann kaum noch darstellbar.

Bundesrats-Ausschüsse machen Hoffnung

Ein paar Ausweichstrategien gibt es, um Verluste doch im größeren Stil verrechnen zu können. Doch das bleibt nur eine Notlösung.

Mit Empfehlungen für eine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz macht der Bundesrat Anlegern nun aber Hoffnung. Womöglich werden die extrem einschränkenden und bereits beschlossenen Regeln noch einmal überdacht. Die Ausschüsse plädieren dafür, sie zum Jahresende auslaufen zu lassen. Doch, Vorsicht, es handelt sich nur um eine Empfehlung von Bundesratsausschüssen, wie der Bundesrat am 9. Oktober zum Jahressteuergesetz Stellung nehmen sollte. Ob er das tatsächlich in dieser Form macht, ist offen. Und selbst wenn, ist nicht gesagt, dass die Stellungnahme dann im Gesetz umgesetzt wird. Als Erstes hatte der Banken und Fintech-Newsletter Finanz-Szene auf die Empfehlungen hingewiesen.

Für viele Anleger lesen sich die Empfehlungen vermutlich trotzdem sehr wohltuend:

So weisen die Bundesratsausschüsse darauf hin, dass die Sonderregelungen für Verluste aus Termingeschäften und Totalverlusten „zahlreiche neue und höchst streitanfällige Abgrenzungsfragen“ aufwerfen würden. Es sei „unklar, welche Anlagen als Termingeschäft einzustufen sind oder wann eine Kapitalforderung ganz oder zum Teil uneinbringlich ist“. Damit drohe „wesentlich mehr Bürokratie für die Bürger, die Berater, die Kreditinstitute und die Finanzverwaltung“.

Ein Hort der steuerpolitischen Logik

Die Regelung sei auch widersprüchlich, weil zum Beispiel der Verkauf eines Wertpapiers kurz vor Eintritt der Wertlosigkeit steuerlich sofort in voller Höhe berücksichtigt werde, der Totalverlust hingegen nicht. „Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern“, schreiben die Bundesrats-Ausschüsse.

Die Neuregelung, die Kapitalmarktspekulation begrenzen soll, sei zu diesem Zweck gar nicht geeignet. Denn eine solche Spekulation finde meist bei gewerblicher Tätigkeit statt. Dann aber würden die Regeln nicht greifen. Termingeschäfte seien außerdem nicht per se eine „schädliche Spekulation“, sondern könnten schlicht der Absicherung dienen. „Erlittene Verluste sind dann Versicherungsprämien, die bei großen Depots durchaus beträchtlich ausfallen können“, heißt es in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse.

Aus Sicht der Ausschüsse verhindere bereits die Grundkonzeption der Abgeltungsteuer Steuergestaltungen, also trickreiche Strategien zur Steuerreduktion. Schließlich könnten Verluste aus Kapitalgeschäften nur mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnet werde. Eine solche Einschränkung gebe es bei keiner anderen Einkunftsart. Dann aber sollten zumindest auch Gewinne und Verluste innerhalb der Einkunftsart analog behandelt werden, befinden die Ausschüsse.

Nun müssen betroffene Anleger nur noch hoffen, dass diese Logik tatsächlich in das Jahressteuergesetz 2020 einfließt.

Mehr zum Thema: Der Corona-Crash beschert Privatanlegern Verluste. Die können sie künftig jedoch weniger steuerlich geltend machen. Betroffen sind Zertifikate, Optionsscheine und wertlos gewordene Papiere von Pleiteunternehmen.