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BGH verhandelt zu Verbraucherrechten beim Treppenlift-Kauf

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Frage, ob Kunden bei der Anschaffung eines Treppenlifts ein Widerrufsrecht haben, beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will das grundsätzlich klären lassen. Dort hört man immer wieder von älteren Menschen, denen nach Vertragsschluss Zweifel kommen, wenn sie sich noch einmal mit den Kindern oder dem Arzt beraten. Oft gebe es dann Probleme mit den Anbietern, die trotzdem ihr Geld wollten. (Az. I ZR 96/20)

Grundsätzlich haben Verbraucher 14 Tage Zeit, es sich noch einmal anders zu überlegen, wenn sie etwas im Internet, telefonisch oder auch bei sich daheim von einem Außendienstmitarbeiter kaufen. Eine Ausnahme gilt allerdings für nicht vorgefertigte Waren, die individuell nach Kundenwunsch gemacht sind. Die Anbieter meinen, dass das zumindest auf Kurventreppenlifte zutreffe. Die Land- und Oberlandesgerichte haben die Frage bisher unterschiedlich beantwortet. Ob es nach der Verhandlung gleich ein Urteil gibt, ist offen.