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Nach BGH-Urteil: Das müsst ihr jetzt tun, um eure Zinsen zurückzuholen — und das dürft ihr auf keinen Fall vergessen, sagen Experten

Ein junger Mann sitzt an seinem Laptop / Symbolbild
Ein junger Mann sitzt an seinem Laptop / Symbolbild

Zinsen? Das war einmal. So denken jedenfalls die meisten Sparer. Doch wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun am Mittwoch entschieden hat, dürfen Banken die Zinsen bei alten Verträgen mit variablem Zinssatz nicht einfach so senken.

Das heißt: Kunden solcher Verträge können mit Nachzahlungen rechnen. Betroffen sind Hunderttausende Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden. Bei Prämiensparverträgen, die vor allem von Sparkassen angeboten wurden, zahlt ihr regelmäßig einen festen Betrag ein und bekommt am Ende des Jahres Zinsen. Doch die gewünschten Zinsen blieben wegen der Niedrigzinsphase aus, viele Kunden waren enttäuscht.

Der BGH hat nun entschieden, dass solche Verträge unzulässige Klauseln enthalten. Diese Klauseln berechtigten die Geldhäuser, den Zinssatz weitgehend einseitig frei anzupassen – „nach Gutsherrenart“, wie es der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung nannte. Denn wie genau Zinsen geändert und berechnet werden, wurde in den alten Verträgen nicht beschlossen. Das BGH-Urteil basiert auf der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen, die gegen die Sparkasse Leipzig geklagt hat. Die Verbraucherschützer kritisieren die Höhe der Zinssenkungen und fordern Nachzahlungen.

„Riesenerfolg für alle Bankkunden“

Für den Verbraucherrechtler und Anwalt Arndt Kempgens ist das Urteil ein „Riesenerfolg für alle Bankkunden“. „Dieses Urteil folgt auch der Linie des BGH“, sagt Kempgens im Gespräch zu Business Insider. Der Bundesgerichtshof würde generell „sehr kritisch“ auf die Gebührenpolitik der Banken schauen. Das sehe man auch an dem aktuellen Urteil zu der unrechtmäßigen Gebührenerhöhung bei Bankkonten.

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Kempgens empfiehlt, dass sich Verbraucher jetzt schnell bei den Banken melden und die Ansprüche geltend machen sollten, um die rechtmäßigen Zinsen einzufordern. Dabei sei es ganz wichtig, dass Kunden an die Verjährung denken, sagt Kempgens. Sein Rat: „Verbraucher sollten jetzt Kontakt aufnehmen und bei den Banken fordern, dass sie auf den Verjährungseinwand verzichten.“

Kunden sollten auf Verjährungsfrist achten

Auch wenn der BGH klargestellt hat, dass solche Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam seien, wurde nicht beschlossen, wie hoch die Zinsen sein würden. Stattdessen hat das Gericht diese Frage an die niedrigere Instanz weitergeleitet. Nun muss das Oberlandesgericht Dresden (OLG) über die genauen Zinsen entscheiden, was noch eine erhebliche Zeit dauern kann. Bis zu zwei Jahre, schätzt Kempgens. „Es kann passieren, dass bis dahin die Ansprüche verjährt sind. Für die, die sich nicht darum kümmern, wäre es sehr blöd.“

Die normale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt beim Ende des Vertrags. Auch Hendrik Buhrs, Bankexperte beim Geldratgeber "Finanztip", sagt, dass Verbraucher vor allem auf die Verjährung achten sollten. „Man muss nun schauen, ob der Vertrag mit der Sparkasse noch läuft und wenn nein, seit wann das nicht mehr der Fall ist“, sagt Buhrs zu Business Insider. „Wenn ein Vertrag existiert, dann brennt nichts an.“ Wenn das bei euch der Fall ist, könnt ihr einfach auf die Entscheidung vom OLG abwarten.

Aber bei den Verträgen, die beendet wurden, komme es nun darauf an, wann genau das passiert sei. Denn alles, was 2018 geendet hat, würde Silvester 2021 verjähren, wenn man sich nicht damit vorher gemeldet habe. „Bei den Kunden, bei denen die Verträge vor 2017 gekündigt wurden, ist eine Nachzahlung von Zinsen normalerweise aussichtslos“, sagt Buhrs.

Die rund 1300 Personen, die sich der Klage gegen die Sparkasse Leipzig angeschlossen haben, müssen aktuell noch nicht handeln. Sie können die Entscheidung des OLG abwarten. Weitere Sammelklagen anderer Verbraucherzentralen sind in Arbeit. So hat auch die in Halle ansässige Saalesparkasse Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherschützer jahrelang zu niedrige Zinsen gezahlt. Hier können sich Sparer noch daran beteiligen. Auch in Bayern wurden Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München eingereicht, bei denen sich Kunden noch anschließen können.