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BGH prüft erneut Voraussetzung von Netzsperren

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Internetprovider eine Netzsperre verlangt werden? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag (ab 9.00 Uhr) anhand einer Klage von Wissenschaftsverlagen gegen die Telekom <DE0005557508> (Az. I ZR 111/21). Die Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien beanspruchen eine Sperre von Internetseiten der Dienste "LibGen" und "Sci-Hub", weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht wurden.

Das Oberlandesgericht München hat die Klage abgewiesen: Die Verlage hätten sich demnach zunächst an den in Schweden ansässigen Host-Provider der beiden Internetdienste wenden müssen. Host-Provider sind Internetanbieter, die ihre Server für die Inhalte anderer Nutzer bereitstellen.

Der BGH hatte zwar schon 2015 entschieden, dass die Telekom und andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen - das aber nur dann, wenn die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen die Raubkopierer vorzugehen. Im Mittelpunkt steht jetzt die Frage, ob es zumutbar ist, zunächst den Host-Provider im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. Wann der BGH sein Urteil spricht, ist noch nicht bekannt.