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BGH entscheidet über Abstand und Lärm bei offenem Pferdestall

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Darf ein offener Pferdestall mit Auslaufboxen in nur gut zwölf Metern Entfernung von einem benachbarten Wohnhaus stehen? Der Streit zwischen einem Pferdehof und einer Anwohnerin in Sachsen-Anhalt beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann machte in der Verhandlung am Freitag deutlich, dass der Senat Mängel im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg sieht und es in der Revision vor allem um die Einheitlichkeit der Rechtssprechung gehen soll. (V ZR 121/19)

Denn in dem Fall gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts: Demnach kann eine nachträgliche Baugenehmigung für den Offenstall nicht erteilt werden. Die Beklagte hatte das Gebäude in der Annahme errichtet, sie bräuchte keine Baugenehmigung. Ihr wurde untersagt, weiterhin Pferde in dem Stall unterzubringen.

Das OLG urteilte dagegen, die Betreiberin des Hofs müsse nur die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einhalten, etwa durch eine Polsterung der Wände oder einen geeigneten Bodenbelag. Der BGH-Senat sei nach der Vorberatung der Meinung, dass das OLG an das Urteil des Verwaltungsgerichts gebunden sei, sagte Stresemann.

Ob noch am Freitag ein Urteil verkündet wird, war zunächst nicht klar.